Coronavirus

Neue Regeln für die Einreise nach Österreich

Die Verwirrung um die neuen Corona-Regeln in Österreich löst sich langsam. Nun steht fest: Für viele Urlaubs-Rückkehrer reicht Quarantäne nicht aus.

Rene Findenig
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An der Grenze verändern sich die Einreisebestimmungen nach Österreich.
An der Grenze verändern sich die Einreisebestimmungen nach Österreich.
picturedesk.com

Für Österreicher, die in den 32 Risikoländern urlauben, die die Regierung definiert hat, wird die Situation verschärft. Wer aus

 Ägypten, Albanien, Bangladesch, Belarus, Bosnien und Herzegowina, Brasilien, Bulgarien, Chile, Ecuador, Indien, Indonesien, Iran, Kosovo, Mexiko, Moldau, Montenegro, Nigeria, Nordmazedonien, Pakistan, Peru, Philippinen, Portugal, Rumänien, Russische Föderation, Schweden, Senegal, Serbien, Südafrika, Türkei, Ukraine, Vereinigte Staaten (USA) oder der Provinz Hubei (China)

nach Österreich zurückkehrt, muss in jedem Fall verpflichtend einen Corona-Test durchführen lassen.

Die Regel gilt für "österreichische Staatsbürger, EU-/EWR-Bürger und Schweizer Bürger sowie die jeweils im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienangehörigen dieser Personen, für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich", heißt es in der Verordnung.

Darin ist dann von zwei Möglichkeiten für die Reiserückkehrer zu lesen: Entweder man kann einen negativen PCR-Test (Polymerasekettenreaktion), der nicht älter als drei Tage ist, bei der Einreise vorweisen – oder man muss eine zehntägige Quarantäne antreten und in dieser einen PCR-Test innerhalb von 48 Stunden beantragen.

1.450 Euro Strafe bei Verstoß

Wer den Test nicht beantragt, ist laut Verordnung mit bis zu 1.450 Euro zu bestrafen. Wer den Test absolviert und ein negatives Ergebnis erhält, kann ab diesem Zeitpunkt die Quarantäne selbst beenden. Der Test ist übrigens selbst zu bezahlen. Damit wurde die ehemalige Corona-Verordnung deutlich verschärft.

Bisher hatte es ausgereicht, entweder ein negatives Testergebnis (nicht älter als vier Tage) bei der Rückkehr nach Österreich vorzuweisen, oder eine 14-tägige Quarantäne anzutreten, allerdings ohne Testung.

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    Blockabfertigung, stundenlange Verzögerungen und 15 Kilometer Stau: das mussten Reisende am Grenzübergang Karawankentunnel erdulden (25. Juli 2020)
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    In Kraft tritt die neue Verordnung ab 27. Juli für jene, die ab diesem Zeitpunkt in den Urlaub fahren. Wer bereits im Urlaub ist, für den tritt die Regelung erst ab 30. Juli in Kraft. Noch verschärfter fällt die Regelung bei Drittstaatenangehörigen aus. Direkt dürfen sie gar nicht nach Österreich einreisen, fallen sie unter eine Ausnahme und tun dies über ein Schengen-Land, müssen sie einen negativen Test nicht älter als drei Tage vorweisen und dann trotzdem in eine zehntägige Quarantäne. Freie Einreise gibt es derzeit (Stand Sonntag um 10 Uhr) aus 

    Andorra, Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, Niederlande, Norwegen, Polen, San Marino, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vatikan, dem Vereinigtes Königreich und Zypern

    – sofern man sich nur dort aufgehalten und nicht noch andere Länder bereist hat.