Politik

Welche Corona-Regel für dich jetzt wirklich gilt

Ab Montag gelten neue Corona- und Quarantäne-Regelungen. Die Details waren bis jetzt großteils noch unklar. "Heute" hat sie für dich zusammengefasst.

Heute Redaktion
Die neuen Corona-Regeln: Was jetzt für wen gilt.
Die neuen Corona-Regeln: Was jetzt für wen gilt.
FLORIAN WIESER / APA / picturedesk.com

Ab Montag gilt eine neue Corona-Verordnung. Doch die Verunsicherung ist groß: Drei Tage vor Inkrafttreten werden noch täglich neue Details ausgearbeitet. Das sind die möglichen Szenarien:

Für Gesunde

Für mich gilt: Maskenpflicht in Krankenhäusern, Pflege- und Altenheimen, in Wien auch in den Öffis. Ich bekomme weiterhin fünf Gratis-Antigentests und fünf Gratis PCR-Tests im Monat.

Für Symptomlose

Sobald ich einen positiven Antigen- oder PCR-Test mache, gelten für mich zehn Tage lang Verkehrsbeschränkungen. Ein Antigentest muss durch eine PCR-Testung bestätigt werden. Nach fünf Tagen kann ich mich freitesten, wenn mein Ct-Wert über 30 liegt.

Contact-Tracing gibt es keines mehr. Ich muss mich darüber hinaus nicht absondern und darf fast überall hin, solange ich die FFP2- Maske aufbehalte. Ich kann dann shoppen, ins Freibad und in die Disko. Ich darf im Restaurant Speisen abholen, essen muss ich sie aber zu Hause.

Im Freien kann ich die Maske absetzen, wenn ich zwei Meter Abstand zu anderen einhalten kann. Krankenhäuser, Heime, Kindergärten und Volksschulen darf ich aber nicht betreten.

Was passiert bei einem positiven Coronatest?
Was passiert bei einem positiven Coronatest?
Getty Images

Symptomlos im Job

Pflicht zur Arbeit: Wenn ich keine Symptome habe, muss ich arbeiten gehen. Ich muss auch hier ununterbrochen eine FFP2-Maske tragen. Das muss vom Arbeitgeber stichprobenartig kontrolliert werden.

Damit er Schutzmaßnahmen treffen kann, muss ich ihn informieren, dass ich positiv bin. Dem Arbeitgeber wird empfohlen, Risikopatienten Homeoffice zu ermöglichen und mich und andere infizierte Kollegen räumlich abzutrennen. In belüfteten Pausenräumen kann ich die Maske alleine oder mit anderen positiven Kollegen abnehmen, um zu trinken und zu essen.

Pflegepersonal: Auch als Kranken- oder Altenpfleger, Kindergartenpädagoge oder Lehrer muss ich mit FFP2- Maske arbeiten, wenn ich symptomlos positiv bin. Spitalsärzte warten noch auf klare Regeln, wer welchen Patientenkontakt haben darf.

Mit Symptomen

Zu Hause bleiben: Habe ich Symptome, muss ich mich krankmelden. Ich muss nicht in die Ordination, mein Arzt kann die Krankmeldung telefonisch entgegennehmen. Mein Krankenstand gilt so lange, wie vom Arzt festgelegt.

Corona-Medizin: Mein Hausarzt kann entscheiden, ob ich Corona-Medikamente bekomme. Sie sollen den Krankheitsverlauf mildern.

Kranke Kinder

Betretungsverbot: Wenn mein Kind im Kindergarten- oder Volksschulalter (unter elf Jahren) krank ist, darf es nicht in den Kindergarten bzw. in die Schule. Ich bekomme eine Woche Sonderbetreuungszeit. Dazu muss ich aber beweisen, dass sonst niemand auf mein Kind aufpassen kann.

Wenn mein Kind länger krank sein sollte, muss ich Urlaub nehmen. Ältere Kinder können auch mit einem positiven Test in die Schule kommen und müssen FFP2- Maske tragen.

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