Coronavirus
Weitere Abriegelungen: Inzidenz 714, Heer angefordert
Mit einer 7-Tages-Inzidenz von bis zu 700 müssen nun ein Ort an der Westbahn-Strecke und ein komplettes Tal abgeriegelt werden.
Bereits mittags wurden Ausreisetests für den Bregenzerwald angekündigt, am frühen Abend folgen nun weitere Orte. Alle davon befinden sich im Bundesland Salzburg, es handelt sich um Straßwalchen (Flachgau) sowie das gesamte Großarltal mit seinen Gemeinden Großarl und Hüttschlag (Pongau).
Mit Stand Montag 8.30 Uhr weißt Straßwalchen eine 7-Tages-Inzidenz von 645 auf, in Großarl beträgt sie sogar 714. "Man sieht einfach deutlich, dass diese drei Gemeinden ein sehr dynamisches Infektionsgeschehen aufweisen", so Gernot Filipp, Leiter der Landesstatistik in einer Aussendung des Landes.
Effektiv
Nun kommt es deswegen zu schärferen Maßnahmen, konkret in der Form von Ausreisetests. Zuletzt gab es diese im Gasteinertal, wo sie sich als durchaus effektiv erwiesen haben. "Wir beobachten die Infektionslage seit einiger Zeit im Großarltal und in Straßwalchen genau und haben uns nun in Absprache mit den Gesundheitsbehörden sowie den Bürgermeistern für Ausreisebeschränkungen entschieden, um die Neuinfektionen einzudämmen", sagt Landeshauptmann Wilfried Haslauer (ÖVP).
"Es wird wieder eine große Herausforderung für alle betroffenen Gemeindebürger, Pendler und all jene, die mithelfen, aber wir müssen konsequent handeln. Wie schon im Gasteinertal, Radstadt und Muhr machen wir das sehr regional, weil sich diese Methode als äußerst wirkungsvoll erwiesen hat."
Ab 15 Jahren
Die Pflicht gilt für alle ab 15 Jahren und im Großarltal vorerst von Mittwoch, 21. April, 6.00 Uhr bis Sonntag, 2. Mai 24.00 Uhr, in Straßwalchen vorerst von Donnerstag, 22. April, 6.00 Uhr bis Sonntag, 2. Mai, 24.00 Uhr. Darüber hinaus wurden ein Assistenzeinsatz des Bundesheeres und 30 Soldaten angefordert, die gemeinsam mit der Polizei kontrollieren sollen.
Die Test-Kapazitäten werden in beiden Regionen aufgestockt und den Bedürfnissen angepasst. Dazu wurden auch die Öffnungszeiten ausgeweitet. "Wir werden dafür sorgen, dass die Möglichkeiten ausreichend sind", so Markus Kurcz, Leiter des Katastrophenschutzes.
Ausnahmen
Von der Testpflicht sind folgende Reisen und Personen ausgenommen: Durchreisende ohne Zwischenstopp, Personen, die in den vergangenen sechs Monaten eine Covid-19-Infektion durchgemacht haben und diese mittels ärztlicher Bestätigung nachweisen können, Personen mit einem Nachweis von neutralisierenden Antikörpern durch einen sogenannten "Neutralisationstest", der nicht älter als sechs Monate ist sowie der Güterverkehr.
Eine Impfung befreit hingegen nicht von der Testpflicht. "Derzeit liegen noch nicht ausreichend Studienergebnisse" vor, heißt es dazu vom Land.