Coronavirus

Weil er ungeimpft ist – Vater wird Sorgerecht entzogen

Einem in Scheidung lebenden und impfskeptischen Vater wurde am Tag vor Heiligabend das Sorgerecht für sein Kind entzogen.

Leo Stempfl
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In Quebec ist die Kinderimpfung schon voll angelaufen. Mit drastischen Maßnahmen errichte man mittlerweile eine Impfquote von 90 Prozent.
In Quebec ist die Kinderimpfung schon voll angelaufen. Mit drastischen Maßnahmen errichte man mittlerweile eine Impfquote von 90 Prozent.
ANDREJ IVANOV / AFP / picturedesk.com

Francois Legault, Regierungschef der kanadischen Provinz Québec, verliert langsam die Geduld. "Diese Leute belasten unser Gesundheitswesen." 90 Prozent sind bereits geimpft, trotzdem stellen die Ungeimpften die Hälfte der Spitalspatienten dar. Sie sollen deswegen mehr Steuern zahlen.

Ab 18 Jahren wird man außerdem Alkohol und Tabak nur mehr kaufen können, wenn man ein gültiges Impfzertifikat vorweisen kann. "Wenn das ungeimpften Menschen nicht gefällt", so Gesundheitsminister Christian Dubé, "dann gibt es eine sehr einfache Lösung: sich impfen zu lassen".

Sorgerecht weg

Dieser harten Linie schließen sich offenbar auch die Gerichte an. Wie die Nachrichtenagentur AFP berichtet, wurde einem impfskeptischen Vater am 23. Dezember vorübergehend das Sorgerecht entzogen. Demnach sei es nicht im besten Interesse des Kindes, "Kontakt zu seinem Vater zu haben, wenn dieser nicht geimpft ist und sich in der aktuellen epidemiologischen Situation gegen Gesundheitsmaßnahmen ausspricht".

Weil sie zu viel kosten – Steuer für Ungeimpfte geplant >>

Kurios: Auslöser war ein Antrag des Vaters, das Sorgerecht für den 12-Jährigen über die Winterferien zu verlängern. Stattdessen hob der Richter alle Rechte bis Februar auf. Recherchen hätten ergeben, dass sich der Vater auf sozialen Netzwerken "gegen Impfungen und Gesundheitsmaßnahmen ausspricht".

Vor diesem Hintergrund könne der Schutz des Kindes vor Coronavirus und Omikron-Variante nicht gewährleistet werden. Als weiteres Argument wurde der Schutz der beiden Geschwister (sieben Monate und vier Jahre alt) genannt. Diese leben ausschließlich bei der Mutter und ihrem Ehepartner. Sie über den 12-jährigen Bruder und dessen ungeimpften Vater zu gefährden, könne nicht im Interesse einer der Beteiligten liegen.