Reisen

Was ist, wenn Corona-Zahlen im Urlaubsland steigen?

Ab Dienstag sind die Grenzen zu 31 Ländern wieder offen. Eine Entwarnung für Urlaubsreisen ist dies aber nicht. Was du zum Reisen jetzt wissen musst.

Christine Scharfetter
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    <strong>Platz 1: </strong>Mit 157.980 Suchanfragen landet <strong>Spanien </strong>auf dem ersten Platz der beliebtesten Urlaubsziele der Deutschen. Und das mit gutem Grund: Neben bekannten balearischen Inseln wie Mallorca oder Ibiza überzeugen die Kanarischen Inseln mit ihrer rauen Schönheit.
    Platz 1: Mit 157.980 Suchanfragen landet Spanien auf dem ersten Platz der beliebtesten Urlaubsziele der Deutschen. Und das mit gutem Grund: Neben bekannten balearischen Inseln wie Mallorca oder Ibiza überzeugen die Kanarischen Inseln mit ihrer rauen Schönheit.
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    Fast drei Monate lang mussten wir um unseren Sommerurlaub in einem der rund 200 Länder der Welt bangen. Ab 16. Juni können zumindest einige aufatmen: Die Bundesregierung öffnet die Grenzen zu 31 Ländern in Europa. Eine ganz unbeschwerte Ferienzeit wird es diesmal aber wohl trotzdem nicht. Denn um eine vollständige Entwarnung für das Reisen in Zeiten der Coronavirus-Pandemie ist dies nicht. Wir beantworten die wichtigsten Fragen:

    Für welche Länder wird die Einreisebeschränkung aufgehoben?

    Österreich will ab dem 16. Juni die Einreisebeschränkungen zu 31 Ländern aufheben. Dazu zählen alle EU- und EFTA-Staaten, mit vier großen Ausnahmen: Schweden, Großbritannien, Spanien und Portugal. "Mit Ablauf des 15. Juni werden Maßnahmen wie COVID19-Tests oder Quarantäne bei der Einreise nach Österreich für insgesamt 31 Länder in Europa nicht mehr nötig sein", so Außenminister Schallenberg.

    Kann eine einmal aufgehobene Einreisebeschränkung wieder reaktiviert werden?

    Grundsätzlich ja, abhängig von der weiteren Entwicklung der epidemiologischen und Sicherheitslage im jeweiligen Land, heißt es von Seiten des Außenministeriums.  Die Reisewarnungen und Reiseinformationen werden laufend auf www.bmeia.gv.at aktualisiert.

    Was bedeutet das dann für mich, wenn ich vor Ort bin?

    Das Außenministerium rät aufgrund der derzeitigen Situation weiterhin von nicht notwendigen Reisen, wie zB Urlaubsreisen, ab. Befindet man sich im Ausland und eine Reisewarnung wird ausgesprochen, dann sollte das Land möglichst rasch verlassen werden.

    Wie komme ich in einem solchen Fall zurück?

    Das Außenministerium rät dringend dazu bei der Wahl des Reisezieles darauf zu achten, dass man möglichst rasch und selbständig nach Österreich zurückkehren kann.

    Muss ich dann unerwartet in Quarantäne?

    Das kann passieren. Allerdings basieren allfällige Quarantänemaßnahmen oder Covid-Tests auf Verordnungen des Gesundheitsministeriums.

    Wird es erneut eine Rückholaktion, wie nach Ausbrauch der Corona-Pandemie, geben?

    Von Seiten der Regierung sind keine Rückholaktionen mehr geplant. Unter anderem deswegen wird die Einreisebeschränkung und Reisewarnung für viele Länder außerhalb der EU auch noch länger bestehen bleiben.

    Kann ich überhaupt in ein Land reisen, in dem es noch eine Reisewarnung gibt?

    Grundsätzlich ja. Allerdings bieten Veranstalter keine Pauschalreisen in diese Länder an, man kommt also nur auf eigene Faust dorthin - wenn es denn überhaupt Flüge oder Fähren gibt oder die Grenzen für den Autoverkehr geöffnet sind. Zudem ist das Risiko höher. Zwar erlaubt die Reisewarnung eine kostenlose Stornierung einer Reise. Sie schränkt aber auch den Versicherungsschutz derjenigen ein, die trotzdem reisen. Alle Infos, ob man in ein Land reisen kann oder dort Einreisebeschränkungen bestehen, finden Sie bei unseren Reiseinformationen: www.reiseinformation.at.

    Sollte eine einmal aufgehobene Einreisebeschränkung wieder reaktiviert werden, bekomme ich dann mein Geld für den Pauschalurlaub oder den Flug zurück?

    Laut der Arbeiterkammer Wien kommt es hier darauf an, ob die Reise bereits vor dem ersten Ausbruch der Pandemie gebucht wurde oder erst jetzt. Im ersten Fall gilt das gleiche Rücktrittsrecht, wie während der vergangenen drei Monate. Treten kurz vor Reiseantritt unvermeidbare außergewöhnliche Umstände auf und wird die Reise dadurch für den durchschnittlichen Reisenden unzumutbar, kann das Geld bei Pauschalreisen und Flügen zurückgefordert werden. Wurde die Reise allerdings nach dem Ausbruch der Pandemie gebucht, dann ist man von den Umständen nicht überrascht worden. Sollte jetzt ein Sommerurlaub gebucht werden, ist eine kostenlose Stornierungsvereinbarung auf jeden Fall sinnvoll.

    Was ist mit einem Rücktransport im Krankheitsfall?

    Grundsätzlich kann vor Reiseantritt eine zusätzliche Reiseversicherung abgeschlossen werden. Auch die meisten Kreditkarten beinhalten eine solche Reiseversicherung.