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Polizei erklärt: Das dürfen unsere Leserreporter!
Sogenannte Gaffer sorgen bei Unfällen für hitzige Debatten. "Heute" sprach mit der Polizei über einen verantwortungsvollen Umgang mit der Thematik.
Leserreporter sind in letzter Zeit unter Beschuss geraten - Kritiker stellen sie unter Generalverdacht, die Einsatzkräfte durch Filmen oder Fotografieren zu behindern und die Grenzen der Privatsphäre zu überschreiten.
Aber nicht nur medial wird die Gaffer-Problematik stark diskutiert. Auch in der "Heute"-Redaktion sorgt das Thema für Gesprächsstoff. Schließlich können wir Redakteure nicht überall gleichzeitig sein – und sind in unserer täglichen Arbeit auch auf Leserreporter und Informanten angewiesen. Was diese dürfen und wo die Grenzen liegen, darüber informieren wir regelmäßig. Aber du musst dich nicht nur auf uns verlassen: Auch Polizeisprecher Paul Eidenberger (siehe unten) bringt Licht in die Debatte.
Was darf ich, was nicht?
Du bist gerade dabei, einen Schnappschuss von einem Vorfall zu schießen? Denke dabei als erstes an die Privatsphäre der beteiligten Personen (Unfallopfer, Verletzte). Bringe dich und andere nicht in Gefahr! Ebenfalls oberstes Gebot: Einsatzkräfte dürfen durch das Fotografieren oder Beobachten auf keinen Fall bei ihrer Arbeit behindert werden.
Leserreporter-Guide:
Achten Sie immer auf die Privatsphäre von Unfallopfern und verletzten Personen. Dabei ist es stets wichtig, sich selbst und andere nicht in Gefahr zu bringen. Die Einsatzkräfte dürfen beim Fotografieren unter keinen Umständen bei ihrer Arbeit behindert werden.
Polizeisprecher Paul Eidenberger verweist auf Paragraph 81, Absatz 1a des Sicherheitspolizeigesetzes: "Es kann sein, dass man, wenn man schaulustig ist, eine andere Aktion setzt, die verwaltungsrechtlich relevant ist. Hier könnte eine Ordnungsstörung zur Anzeige gebracht werden. Das muss aber immer individuell betrachtet werden."
Muss ich Personen oder Nummerntafeln unkenntlich machen?
Darüber brauchst du dir als Leserreporter keine Gedanken zu machen. Das ist nämlich die Aufgabe der "Heute"-Redaktion und die Redakteure müssen bei der Veröffentlichung die Persönlichkeitsrechte wahren.
Das ganze Interview mit Polizei-Pressesprecher Paul Eidenberger
Heute: Kann man den Begriff "Gaffer" definieren?
Paul Eidenberger: "Es gibt keine allgemeine Definition. Im allgemeinen Sprachgebrauch versteht man darunter einen Schaulustigen, der der etwas wahrnimmt, sich dazustellt und zuschauen möchte."
Heute: Gibt es Strafen, wenn Gaffer die Einsatzkräfte behindern sollten?
Eidenberger: "Im Gegensatz zu Deutschland, wo es eine eindeutige Judikatur gibt, ist es in Österreich so, dass das Behindern der Einsatzkräfte, bzw. das Gaffen, an sich nicht verboten ist. Es kann aber sein, dass man, wenn man schaulustig ist, eine andere Aktion setzt, die verwaltungsrechtlich relevant ist. Hier könnte eine Ordnungsstörung zur Anzeige gebracht werden. Das muss aber immer individuell betrachtet werden."
Heute: Was darf ein Leserreporter eigentlich?
Eidenberger: "Es ist nicht verboten, Fotos zu schießen. Es ist nicht verboten, bei einem Einsatz zuzuschauen. Man darf natürlich nicht, das sagt einem wohl auch der Hausverstand, die Einsatz- und Rettungskräfte blockieren, die womöglich versuchen, hier ein Leben zu retten. Bei Leserreportern ist es oft der Fall, dass Sie sich Geldleistungen versprechen und deshalb pietätlose Fotos machen, von Selbstmorden oder tragischen Unfällen. Hier ist es möglich, dass polizeiliche Anzeigen gemacht werden. Das muss allerdings individuell betrachtet werden. Es kann aber sein, dass man hier zivilrechtliche Verstöße setzt, da jeder Persönlichkeitsrechte hat und diese verletzt werden können."
Heute: Welche Gefahren entstehen bei Aufnahmen, die beim Autofahren gemacht werden?
Eidenberger: "Wenn man mit dem Auto fährt, soll man sich natürlich auf den Verkehr fokussieren und nicht fotografieren. Handy am Steuer ist verboten und wird dementsprechend auch zur Anzeige gebracht. Außerdem ist man vom Verkehrsgeschehen abgelenkt, und konzentriert sich nicht auf den entstehenden Stau. So passieren immer wieder Auffahrunfälle."
Heute: Was darf ein Leserreporter auf keinen Fall tun?
Eidenberger: "Macht man Fotos von Unfällen oder Einsätzen, darf man natürlich nicht die Einsatzkräfte behindern. Das ist das Allerwichtigste! Man soll auch nicht den Straßenverkehr behindern, in dem man stehen bleibt und schaut. Es sollten die Rechte jener in Betracht gezogen werden, die hier persönlich am Unfall beteiligt sind - wenn beispielsweise jemand gestorben oder schwer verletzt ist. Diese Person hat auch Angehörige, die dieses Bild möglicherweise in der Zeitung sehen. Hier muss man Rücksicht walten lassen."
Heute: Was soll man tun, wenn man Zeuge eines Tatbestandes wird?
Eidenberger: "Wird man als Privatperson Zeuge eines Raubes oder Diebstahls, kann man, soweit es die Sicherheit erlaubt, durchaus Aufnahmen machen, die dann vor Gericht als Beweismittel gelten können. Wichtig ist aber, sich selbst nicht in Gefahr zu bringen."
Heute: Darf man Beamte bei einem Einsatz filmen?
Eidenberger: "Das Filmen von Beamten und Polizeieinsätzen ist natürlich erlaubt. Man befindet sich ja oft im öffentlichen Raum, in dem jeder filmen darf, wie er möchte. Dennoch sollte man immer mitdenken: Die Polizisten sind nicht nur als Organwalter des Staates tätig, sondern auch Männer und Frauen, die in diesen Uniformen stecken und auch Persönlichkeitsrechte haben."
Heute: Ist in Wien ein Sichtschutz bei Einsätzen aufgrund des Verkehrsaufkommens umsetzbar?
Eidenberger: "Der Sichtschutz ist in anderen Bundesländern fallweise im Einsatz. Man hört auch, dass dieser durchaus Sinn macht. In Wien wird das an diversen Stellen angedacht. Aber das Grundproblem ist ein anderes, nämlich das, dass der Sichtschutz überhaupt notwendig ist."