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Was dir ohne die Impfung verboten werden kann
Kündigung, Öffi-Verbot, Reise-Sperre, kein Lokal- und Geschäfts-Zutritt? Ein Experte sagt dir jetzt, was dir ohne Corona-Impfung verboten werden kann.
Eine Impfpflicht ist in Österreich keine geplant – das betonen die Regierungsspitzen immer wieder. Doch Experten sind skeptisch, denn auch wenn die Impfpflicht nicht kommt, so kann eine Verweigerung der Impfung – so die Kritiker – einer sozialen Ausgrenzung gleichkommen. Doch welche Einschränkungen könnte es genau für Ungeimpfte geben und was darf nicht verboten werden? Ein Rechtsexperte klärt über die Causa auf, "Heute" hat die Details:
Johannes Loinger, Vorsitzender des Vorstands der Rechtsschutzversicherung D.A.S., erklärt, dass generell gilt: Unternehmen dürfen Ungeimpften nur dann den Zugang verwehren, wenn die Impfung auch vor der Übertragung des Virus schützt. Das wird derzeit noch intensiv erforscht, Experten sehen aber Anzeichen dafür, dass dies der Fall ist. Was bedeutet das nun in konkreten Fällen? Wo es keine Alternative gibt, dürfen Kunden nicht ausgeschlossen werden.
Kündigung als Impf-Klatsche
Die Dienstleistung dem Kunden verweigern dürften etwa Unternehmen wie die ÖBB oder die Wiener Linien nicht. Anders sieht dies aber bei privaten Unternehmen wie Reiseanbietern, Hotels und der Gastronomie aus: "Verhindert das Vakzin die Übertragung auf andere, wie aktuell von den Experten angenommen, dann dürfte die Interessensabwägung wohl eher für Unternehmen und Arbeitgeber ausfallen." Der Wirt oder die Fluglinie dürfte also sagen: Ungeimpfte müssen draußen bleiben.
"Gerade in der Luftfahrt, wo sich mehrere Personen auf engem Raum in Innenräumen aufhalten, wäre die sachliche Rechtfertigung für den Ausschluss nicht geimpfter Personen vermutlich gegeben", schreibt Loinger in einer Pressemitteilung. Und als Hammer: Arbeitgeber können ungeimpfte Mitarbeiter kündigen oder ungeimpfte Bewerber ablehnen, wenn die Impfung nicht nur Selbstschutz, sondern auch Fremdschutz bietet. Speziell nennt der Experte dabei Kellner, Busfahrer, Friseure und Mitarbeiter im Gesundheitswesen.