Coronavirus
Was die gelbe Corona-Ampel für Wien bedeutet
Freitagvormittag ging die Corona-Ampel an den Start. Wien ist dabei eine von vier Städten, die mit der Farbe Gelb starten. Doch was bedeutet das?
Bundeskanzler Sebastian Kurz, Vizekanzler Werner Kogler, Gesundheitsminister Rudolf Anschober, Innenminister Karl Nehammer, und Daniela Schmid, Sprecherin der Corona-Kommission, luden am Freitag zur Präsentation der Corona-Ampel und Bekanntgabe der damit einhergehenden Maßnahmen. Neben Graz, Linz und Kufstein ist Wien dabei einer der vier Städte, die nicht auf grün, sondern auf gelb starten.
Diese Stufe ergibt sich aus den gestiegenen Infektionszahlen und den weiteren Indikatoren (zum Beispiel den sieben Tages Schnitt an Infektionen pro 100.000 Einwohner), so Kurz. Dadurch wird es auch eine Verschärfung der Maskenpflicht im Handel sowie für Kellner in der Gastronomie geben. Auch bei Veranstaltungen werde es in Wien dadurch Verschärfungen geben.
Maskenpflicht in allen Geschäften
Gelb bedeute ein mittleres Risiko, sei aber noch kein Grund für Dramatik oder Vorwürfe, so Anschober. Zentrale Maßnahme ist hierbei die Ausweitung des Mund-Nasen-Schutzes. Dieser ist bei gelber Farbe in allen Geschäften für Kunden verpflichtend. Auch für die Gastronomie gelten nun strengere Regeln: Die Maskenpflicht gilt nun für alle Kellner in der Bundeshauptstadt.
Maskenpflicht im Schulgebäude
Auch im Schulgebäude müssen Schüler nun Mund-Nasen-Schutz tragen. Diese Pflicht gilt allerdings nicht in den Klassenräumen selbst. In vielen Bundesländern Deutschlands seien die Regelungen ähnlich.
1 Meter Abstand zu Freunden und Bekannten
Zu haushaltsfremden Personen muss nun wieder ein Meter Abstand gehalten werden. Händeschütteln und Umarmen von Freunden, Bekannten und Verwandten, die nicht im selben Haushalten leben, sollte somit vermieden werden.
Maximal 2.500 Fans im Stadion + Maske
Bei Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen in geschlossenen Räumen gilt eine Begrenzung von 2.500 Personen, dazu zählen auch Sportstätten. Auch am Sitzplatz muss Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Gastronomiebetrieb ist erlaubt. Bei Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze gilt eine Obergrenze von 100 Personen. Messen sind ohne Personenobergrenze erlaubt.
Open Air dürfen mit fixen Sitzplätzen 5.000 Personen teilnehmen, ab 750 Personen ist eine Bewilligung erforderlich. Auch hier gilt eine Maskenpflicht, außer am Sitzplatz. Veranstaltungen ohne feste Sitzplätze im Freien dürfen höchstens 100 Menschen umfassen, zudem muss eine Maske getragen werden, Sperrstunde ist 1.00 Uhr.
Die vollständige Maßnahmenliste und weitere Informationen sind auf der Homepage corona-ampel.gv.at nachzulesen.