Coronavirus
Was zu Silvester überhaupt noch erlaubt ist
Immer neue Verordnungen, harter Lockdown und die Ausnahmen zu Weihnachten. Viele sind unsicher, was an Silvester überhaupt noch erlaubt ist.
Auf den "Lockdown light" folgte ein kurzer, harter Lockdown, woraufhin ein Großteil Österreichs wieder öffnen konnte und als Reaktion darauf ein erneuter Lockdown verkündet wurde. Das alles in nicht einmal zwei Monaten. Dazu kamen noch die Ausnahmeregelungen am 24. und 25. Dezember, an diesen Tagen galten keine Ausgangsbeschränkungen und Treffen waren mit mehr Personen erlaubt.
Seit 26. Dezember gilt allerdings der harte Lockdown. "Silvesterpartys wären eine Katastrophe für den Jänner", warnte Bundeskanzler Sebastian Kurz bereits vor zwei Wochen. Deswegen wird es zum Jahreswechsel keine Ausnahmeregelungen geben, alle Maßnahmen des harten Lockdowns sind in Kraft. Auch die Wiener Linien verkehren im regulären Samstagsfahrplan.
Kein Feuerwerk
Auch wenn einige Supermärkte Raketen und Feuerwerkskörper verkaufen, so ist deren Entzündung vielerorts verboten. So etwa in Wien, Graz und Innsbruck. Die Entscheidung liegt in Österreich bei den jeweiligen Gemeinden, ein einheitliches Verbot wird noch diskutiert. Bei Verstoß drohen Strafen von bis zu 3.600 Euro.
Jetzt appellierte Innenminister Karl Nehammer in einer Aussendung: "Verzichten wir auf Feuerwerke und reduzieren damit Verletzungen. Damit können wir auf einfache Weise dazu beitragen, das medizinische Personal in den Krankenhäusern und Notaufnahmen zu entlasten."
Gemeindebundpräsident Alfred Riedl schließt sich dem an: "Den Jahreswechsel verbringen wir dieses Mal im strengen Lockdown. Aus diesem Grund appellieren wir an die Eigenverantwortung und den Hausverstand der Menschen, sich dieses Mal beim Feuerwerk zurückzuhalten. Damit schützen wir unsere Gesundheit und schonen die Umwelt."
Feuerwerkskörper der Kategorie F2 waren ohnehin bereits im Ortsgebiet verboten, was sogar eine Strafe von bis zu 10.000 Euro oder sechs Wochen Gefängnis nach sich ziehen kann. In Wien wurde sogar der Silvesterpfad abgesagt. Zudem wird die Polizei zum Jahreswechsel verstärkt präsent sein und auch die Einhaltung der Bestimmungen des Pyrotechnikgesetzes und der Corona-Maßnahmen überwachen, kündigte der Innenminister an.
Nur eine Person auf Besuch
Wegen des harten Lockdowns sind Silvesterpartys praktisch unmöglich, lediglich eine einzelne, enge Bezugsperson darf auf Besuch kommen. Unabhängig davon darf auch der Lebenspartner besucht werden, das Zusammensein mit diesem gilt als Deckung eines notwendigen Grundbedürfnisses.
Anders als zu Weihnachten gibt es aber auch bei den Ausgangsbeschränkungen keine Ausnahme. Diese gelten rund um die Uhr, also auch – insbesondere – zum Jahreswechsel um 0.00 Uhr. Wer trotzdem "zufällig" kurz vor Mitternacht auf der Straße steht, muss Polizeibeamten unter Umständen glaubhaft machen, dass man sich aus Gründen der körperlichen oder psychischen Erholung im Freien aufhält. Ein Feuerwerk wird man dabei ohnehin nicht sehen.