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Warnung vor teuren Autofahrer-Abzockbriefen aus Italien

Bußgeld von einer privaten Inkassofirma? Verbraucherschützer raten Autofahrern nach der Rückkehr aus Italien zur Vorsicht!

Clemens Pilz
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Nach der Rückkehr aus Italien droht Österreichern mit Verkehrsstrafen finanzielles Ungemach.
Nach der Rückkehr aus Italien droht Österreichern mit Verkehrsstrafen finanzielles Ungemach.
Jakob Gruber / EXPA / picturedesk.com

Das Inkassobüro EWD Inkasso bereitet heimischen Autofahrern nach dem Italien-Urlaub Kopfzerbrechen: Im Herbst 2020 erhielt eine ganze Reihe an Österreichern Mahnschreiben der Firma wegen unbezahlter Verkehrsstrafen in Italien. Doch weder die Höhe der Strafe, noch die zuständige Behörde waren korrekt. Außerdem waren viele Delikte schon verjährt. Damals intervenierte das Europäische Verbraucherzentrum in Wien, die Autofahrer mussten letztlich nicht bezahlen. Doch jetzt haben dieselben Personen erneut Post erhalten. Wieder geht es um die Verkehrsstrafe von damals, und wieder kommen die Briefe von einem österreichischen Inkassobüro, diesmal von ETI Experts.

Dieses Vorgehen sei "an Rechtswidrigkeit und Illegalität nicht zu überbieten", zitiert der ORF Reinhold Schranz, Jurist beim Europäischen Verbraucherzentrum im Verein für Konsumenteninformation (VKI) in Wien. Er setzt sich nun für die betroffenen Autolenker ein, denn die Forderung sei schon beim ersten Mal unzulässig gewesen und auch der neue Eintreibungsversuch sei somit nicht rechtsmäßig.

Als Grund wird in den Mahnschreiben das Befahren einer verkehrsberuhigten Zone angegeben. Etwa bei zwei Niederösterreichern, die vor vier Jahren in Rom und Pisa in solchen Straßen gefahren sein sollen. Sie erhielten erstmals 2020, zwei Jahre nach dem angeblichen Delikt, eine Forderung des ersten Inkassobüros. Nun wurde die Strafe erneut eingefordert. So gehe das aber nicht, so Schranz.

Strafen verjährt und zu hoch

"Italien hat eine besondere Verjährungsfrist in der Straßenverkehrsordnung von 360 Tagen ab dem Datum der Übertretung", erklärt der Konsumentenschützer. Betroffene Autofahrer müssen von der italienischen Stadt oder Gemeinde also innerhalb von 360 Tagen einen formellen Bußgeldbescheid erhalten. Dieser muss eingeschrieben und mit Rückschein zugestellt werden. Dazu komme noch, dass die Geldforderungen der Inkassobüros deutlich zu hoch sind – statt 70 bis hundert Euro werden 350 Euro und mehr gefordert.

Vorgehen soll Geld zurück nach Italien bringen

Ein möglicher Hintergrund dieser Praxis: Beauftragt werden die Inkassobüros demzufolge offenbar von den italienischen Behörden. Auch wenn es datenschutzrechtlich nicht erlaubt ist, geben diese die Daten der Autofahrer einfach weiter. Denn nur so fließt zumindest ein Teil des Geldes (abzüglich der Kosten für die Inkassobüros) aus den Strafzahlungen wieder zurück nach Italien.

Würden österreichische Behörden das Geld eintreiben, dann bliebe es in Österreich. Der Erlös aus der Vollstreckung fließt nämlich grundsätzlich dem Vollstreckungsland (in diesem Fall Österreich) zu – so sieht es die entsprechende EU-Vorschrift, das Verwaltungsstrafvollstreckungsgesetz (EU-VStVG), vor. Wer einen solchen Mahnbrief aus Italien erhält, sollte sich jedenfalls rasch rechtlich beraten lassen.

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