Österreich
Schlüsseldienst kassierte 543 Euro für 30 Minuten
Nachdem Viktor W. den Schlüssel verloren hatte, erlebte er mit dem Schlüsseldienst schon das nächste Ärgernis. Der Aufsperrdienst verlangte fast 550 Euro.
Seriöse Schlüsseldienste zu finden ist nicht leicht. Diese Erfahrung musste auch der 38-Jährige Viktor W. (Name von der Redaktion geändert) machen. Am Sonntagnachmittag wählte er den auf Google erstgelisteten Dienst. Vermittelt wurde ihm ein Mitarbeiter einer Liesinger Firma.
Merkwürdige Methoden
Angesichts der unorthodoxen Methoden beim Aufsperren wurde Viktor stutzig: "Dieser Typ vom Schlüsseldienst hatte keinen Postschlüssel dabei, um die Haustür aufzusperren. Stattdessen hat er mit einem Hammer und Keil die Haustür bearbeitet. Das hämmern konnte in der ganzen Straße gehört werden. Das war schon peinlich."
Später wurde es noch dubioser: "Bei der Wohnungstür hat er erst gar nicht nach einer Alternativlösung gesucht, sondern sofort mit dem Bohren begonnen. Nach einer halben Stunde servierte mir eine Rechnung von 540 Euro. Das Geld wollte er sofort haben. Da ich aber absolut nichts bei mir hatte und mein Gehalt noch nicht auf dem Konto war, wollte er das Geld in den nächsten vier Tagen überwiesen haben. Das kann doch nicht normal sein."
"Zweifellos Wucher"
Für Ing. Georg Senft, Kommerzialrat der Landesinnung der Metalltechnik, ist der Fall klar. "Zweifellos sind das Wucher-Methoden", sagt er. "Auf der Rechnung steht nicht, was und wie lange gearbeitet wurde. Dazu hat es den Mitarbeiter nicht interessiert, ob der Auftraggeber überhaupt der Mieter der Wohnung ist. Hierfür lassen seriöse Schlüsseldienste eine eidesstattliche Erklärung unterschreiben. Nur, weil ein Schlüsseldienst ganz oben auf Google zu finden ist, ist das noch kein Gradmesser für Seriosität."
Weiters ergaben Recherchen: Das verbaute Schloss ist im Internet für weniger als 30 Euro zu finden, im Geschäft je nach Anbieter für bis zu 80 Euro (Rechnung 130 €). Viktor war bereits beim Konsumentenschutz - dieser hat ihm angeraten, nicht zu zahlen und Rechtsbeistand zu konsultieren.
(bai)