17-Jähriger vor Gericht

"War ein Spaß": Bursch stellt IS-Enthauptungsvideo nach

Brutale Propaganda: In einer zehnköpfigen Gruppe soll ein Bursch den Islamischen Staat beworben haben. Jetzt musste er sich vor Gericht verantworten.

Oberösterreich Heute
"War ein Spaß": Bursch stellt IS-Enthauptungsvideo nach
Der 17-Jährige musste sich am Landesgericht Linz verantworten.
"Heute"

Im September 2023 war die radikal-islamische Gruppierung im Bezirk Linz-Land zerschlagen worden. Als letztem Mitglied wurde jetzt einem 17-jährigen Österreicher der Prozess gemacht.

Dem jungen Mann wurde u.a. vorgeworfen, Propaganda für die Terror-Organisation IS betrieben zu haben. Er soll Bilder mit einschlägigen Symbolen auf Social Media geteilt haben. Die anderen Mitglieder der Gruppe wurden schon verurteilt.

Was dem 17-Jährigen besonders zur Last gelegt wurde: Gemeinsam mit einem anderen Gruppenmitglied stellte er in einem Video eine Enthauptung nach. Vor Gericht erklärte er, es sei "als Spaß" gedacht gewesen.

Auf Rückfrage der Richterin, was an einer Enthauptung lustig sei, knickte der Jugendliche ein: "Es war kindisch und unreif und ich bereue es sehr", zitieren ihn die "Oberösterreichischen Nachrichten". Mittlerweile habe er seine Fehler eingesehen. Die Glaubensansicht würde er nicht mehr teilen, nahm auch schon an einem Deradikalisierungsprogramm teil.

Sechs Monate Haft

Das rechtskräftige Urteil: eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten, sechs davon unbedingt. Der Bursch muss außerdem an einem Deradikalisierungsprogramm teilnehmen.

Dem 17-Jährigen wurde ein Jahr Strafaufschub gewährt. Er wolle jetzt seinen Pflichtschulabschluss nachholen, so der Teenager.

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    Andreas Tischler / Vienna Press

    Auf den Punkt gebracht

    • Im September 2023 wurde im Bezirk Linz-Land eine radikalislamische Gruppe zerschlagen, wobei sich ein 17-jähriger Österreicher als letztes Mitglied vor Gericht verantworten musste
    • Ihm wurde unter anderem vorgeworfen, Propaganda für den IS betrieben und ein Enthauptungsvideo nachgestellt zu haben; er erhielt eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten, davon sechs unbedingt, und muss an einem Deradikalisierungsprogramm teilnehmen
    red
    Akt.