Niederösterreich
Waldbrandverordnung in 14 Bezirken in NÖ in Kraft
Rauchen und jegliches Entzünden von Feuer ist untersagt. Es drohen bei Verstößen Strafen bis zu 7.270 Euro.
In Niederösterreich sind aufgrund der vorherrschenden Witterungsverhältnisse und der damit einhergehenden Trockenheit in 14 Bezirken Waldbrandverordnungen erlassen worden, informierte Landesvize Stephan Pernkopf (ÖVP) am Mittwoch. In weiteren drei Bezirken gebe es diesbezügliche Vorbereitungen. Durch die Verordnungen wird Rauchen und jegliches Entzünden von Feuer im Wald und in Waldnähe untersagt.
Tausende Euro Strafe drohen
Verstöße werden mit Verwaltungsstrafen bis zu 7.270 Euro oder vier Wochen Freiheitsstrafe geahndet. Dabei muss die Übertretung gar keinen Waldbrand verursacht haben. Es genügt, wenn man in Wäldern und deren Gefährdungszonen raucht oder Feuer entzündet.
Hier gilt die Waldbrandverordnung
Aktuell gilt die Waldbrandverordnung in folgenden Bezirken: Amstetten, Baden, Gänserndorf, Hollabrunn, Horn, Korneuburg, Melk, Mistelbach, Mödling, Neunkirchen, St. Pölten, Tulln, Waidhofen a.d. Thaya und Wiener Neustadt. In Vorbereitung ist die Verordnung in Gmünd, Krems und Zwettl.
Aufgrund großer Trockenheit und anhaltendem Wind kam es in den vergangenen Tagen im Bundesland vermehrt zu Waldbrandeinsätzen der Feuerwehr. Am Samstagabend stand z.B. in Raabs a. d. Thaya (Bezirk Waidhofen a. d. Thaya) vorübergehend eine Fläche von bis zu 20 Hektar in Flammen. Am Montag gab es einen größeren Brand in Frankenfels - mehr dazu hier.