Österreich
Vorarlberger muss für Falschbewertung 1.100 Euro zahlen
Ein Vorarlberger bewertete im Internet eine Tiroler Agentur aus Langeweile negativ. Das Unternehmen klagte, nun muss er 1.100 Euro Strafe zahlen.
Gar nicht positiv endete nun ein Verfahren gegen einen Vorarlberger, der im vergangenen Jahr – vermutlich aus Langeweile – zahlreiche Unternehmen im Internet mit schlechten Google-Rezensionen eindeckte. Und das, obwohl der Mann zu den meisten dieser Firmen nie Kontakt gehabt hatte.
Die betroffene Tiroler Agentur "Klickbeben" fand die grundlos negative Bewertung gar nicht lustig, berichtet "tt.com". Deren Geschäftsführer Manuel Diwosch ging der Sache auf den Grund und kontaktierte den angeblich unzufriedenen Kunden. Schnell fand der Online-Marketing-Profi heraus, dass der Mann niemals eine Geschäftsbeziehung zur Agentur gehabt hatte. Nachdem Diwosch – er unterrichtet auch "Digitales Marketing" an der FH Kufstein – erfolglos versucht hatte, Kontakt mit dem Bewerter aufzunehmen, klagte er den Vorarlberger.
„"Das Internet ist doch kein rechtsfreier Raum, in dem man Firmen mit grundlosen schlechten Bewertungen diskreditieren kann" - Manuel Diwosch, Geschäftsführer von "Klickbeben"“
"Das Internet ist doch kein rechtsfreier Raum, in dem man Firmen mit grundlosen schlechten Bewertungen diskreditieren kann. Das wäre ja so, als würde ich einem Geschäft zum Spaß einen Ziegelstein ins Fenster werfen! Unternehmer können und müssen sich bei ungerechtfertigten Bewertungen wehren, das raten wir jedem Betroffenen", erklärt Diwosch gegenüber "tt.com".
Diwosch übergab die Causa an seinen Rechtsanwalt Martin Walser, dieser sah in dem Vorgehen des Vorarlbergers eine Verletzung der Ehre aufgrund falscher Tatsachenbehauptung. Der Bewerter (er wurde von einer Wiener Kanzlei vertreten) löschte daraufhin seine schlechte Rezension, aber für Diwosch waren bereits Anwaltskosten in Höhe von 300 Euro angefallen. Der Vorarlberger weigerte sich allerdings, diese Kosten zu übernehmen.
1.100 Euro Strafe für eine Falschbewertung
Und diese Weigerung kam den Mann nun teuer zu stehen: Denn das Gericht entschied zugunsten von Diwosch, der Vorarlberger muss jetzt wegen seiner kreditschädigenden Bewertung 808,78 Euro zahlen. Hinzu kommen die Rechtsanwaltskosten – macht zusammen rund 1.100 Euro!
"Der wirtschaftliche Ruf von Unternehmen, die zum Beispiel als GmbH betrieben werden, genießt im österreichischen Recht – wie die persönliche Ehre eines Menschen – absoluten Schutz. Kommt es wegen derartigen Bewertungs-Fällen auch nicht einmal zum Prozess, sind Rechtsanwaltskosten, die zur Schadensbeseitigung zweckmäßig aufgewandt wurden, trotzdem zu ersetzen", meint Rechtsanwalt Walser zu "tt.com".