Niederösterreich

Vor Augen der Mutter – Mäderl (2) von E-Scooter gerammt

Schockmoment für eine Mutter in der Fußgängerzone in St. Pölten: Ihre Tochter wurde von einem E-Scooter erfasst. Die Kleine blieb bewusstlos liegen.

Tanja Horaczek
Die Kleine soll nach ihrem Unfall immer wieder Albträume haben.
Die Kleine soll nach ihrem Unfall immer wieder Albträume haben.
privat, iStock (Symbol)

Eigentlich sollte es ein schöner Ausflug mit der Familie in die Innenstadt von St. Pölten werden. Doch dann endete dieser im Krankenhaus.

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    Die kleine Jasmin lag bewusstlos in der Fußgängerzone.
    Die kleine Jasmin lag bewusstlos in der Fußgängerzone.
    Privat

    Frau mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs?

    Eine 28-jährige Mutter war mit ihrer knapp dreijährigen Tochter in der Fußgängerzone in St. Pölten unterwegs. Die Kleine war fasziniert von den bunten Auslagen und schaute sich eine nach der anderen an. "Doch als meine Tochter die Straße überqueren wollte, raste plötzlich eine Frau auf ihrem E-Scooter heran", erzählt die Mutter gegenüber "Heute".

    "Mein Kind blieb bewusstlos liegen"

    Die Lenkerin erfasst die kleine Jasmin (Name auf Wunsch geändert) und sie wurde zu Boden geschleudert. "Mein Kind blieb bewusstlos liegen und ihr kleiner Körper zuckte nur mehr", berichtet die noch immer geschockte 28-Jährige. Sofort wurden Rettung und Polizei alarmiert. Das Mäderl wurde mit der Rettung ins Spital gebracht. Es erlitt eine Kopfverletzung und Hämatome auf dem rechten Knie.

    "Doch seit dem Unfall kann meine Tochter nicht mehr alleine schlafen und ihr Kopf tut noch immer weh. Auch ich kann diesen traumatischen Vorfall nicht vergessen", so die Frau. Sie habe noch immer die schrecklichen Bilder vor Augen. "Was ich nicht begreife ist, warum kann man nicht in einer Fußgängerzone mit Schrittgeschwindigkeit fahren? Und warum musste die Frau so knapp bei uns vorbeifahren?", schließt die Mutter ab.

    Auch die Lenkerin stürzte zu Boden, sie wurde angezeigt, die Ermittlungen laufen (es gilt die Unschuldsvermutung).

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