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Vogelgrippe breitet sich aus – nun mehr "Risikozonen"
Seit Wochen werden regelmäßig Fälle von Geflügelpest bekannt. Nun reagieren die Behörden – die Risikozonen werden drastisch erweitert.
In den vergangenen Tagen wurden in Österreich zahlreiche neue Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln, aber auch in einzelnen Geflügelbetrieben bestätigt. Von einer baldigen Entspannung der Situation ist daher nicht auszugehen, berichtet die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit in einer Aussendung am Donnerstag. Um das Risiko weiterer Übertragungen auf Geflügelbestände zu minimieren, werden mit 27. Jänner die "Gebiete mit stark erhöhtem Geflügelpestrisiko" in Österreich ausgeweitet.
Die Aviäre Influenza (Geflügelpest, Vogelgrippe) ist eine akute, hochansteckende, fieberhaft verlaufende Viruserkrankung der Vögel. Hochempfänglich für das Virus sind Hühner, Puten und zahlreiche wildlebende Vogelarten.
Strenge Regeln in betroffenen Gebieten
In jenen Regionen, die gemäß Geflügelpest-Verordnung als "Gebiete mit stark erhöhtem Geflügelpestrisiko" ausgewiesen sind, muss Geflügel bis auf Weiteres in geschlossenen oder zumindest überdachten Stallungen gehalten werden. Diese Stallpflicht gilt für alle Betriebe und Hobbyhaltungen, die 50 und mehr Tiere halten. Geflügelbetriebe unter 50 Tieren sind von der Stallpflicht ausgenommen, sofern Enten und Gänse getrennt von anderem Geflügel gehalten werden und sichergestellt wird, dass Geflügel vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt ist – etwa durch Netze oder Dächer – und die Fütterung und Tränkung der Tiere nur im Stall oder unter einem Unterstand erfolgt.
Im übrigen Bundesgebiet bleiben Geflügelhalter verpflichtet, zum Schutz sowohl der eigenen als auch benachbarter Tiere Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten: Direkte und indirekte Kontakte zwischen Geflügel und Wildvögeln sollten unbedingt verhindert werden, z. B. durch Fütterung in Stall, keine Verwendung von Oberflächenwasser für Tränkung usw. Bei unklaren Gesundheitsproblemen in Geflügelbetrieben sollte unbedingt eine tierärztliche Untersuchung erfolgen. Tot aufgefundene wildlebende Wasservögel und Greifvögel müssen bei der lokal zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde, sprich beim Amtstierarzt beziehungsweise der Amtstierärztin gemeldet werden.
Bislang keine Übertragung auf Menschen registriert
In allen bisherigen Fällen wurde der Subtyp H5N1 festgestellt, der bei Vögeln stark krankmachend ist. Im aktuellen Seuchengeschehen sind Erkrankungen nach Infektionen mit H5N1 in Europa beim Menschen bis jetzt nicht nachgewiesen worden.
Im Video ein ZIB1-Beitrag über Notschlachtungen wegen der Vogelrippe >>