Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) ist durch stichprobenartige Erhebungen darauf gekommen: Viele Kunden wurden falsch oder gar nicht über ihr Rücktrittsrecht bei Lebensversicherungen informiert. Das bedeutet nach einer OGH-Entscheidung: Unbefristetes Rücktrittsrecht.
Kunden, die beim Abschluss ihrer Lebensversicherung gar nicht oder falsch über ihr Rücktrittsrecht informiert wurden, haben ein unbefristetes Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Das stellte der Oberste Gerichtshof (OGH) klar. Der VKI startet nun eine Sammelaktion für alle Betroffenen.
Nach einer stichprobenartigen Kontrolle vermutet der Verein, dass tausende Kunden betroffen sein könnten. Seit 1.1.1994 wurden fehlerhafte Verträge abgeschlossen, rund die Hälfte aller Kunden könnten nun unbefristetes Rücktrittsrecht haben: "Nach dem entsprechenden OGH-Urteil ist eine fehlerhafte Rücktrittsbelehrung so zu behandeln, als hätte gar keine Belehrung stattgefunden", erklärt VKI-Juristin Ulrike Wolf.
Geld zurück
Aus Sicht des VKI können Kunden, die von ihrer Lebensversicherung zurücktreten wollen, alle eingezahlten Beträge inklusive Abschluss- und Verwaltungskosten plus Zinsen von den Versicherungen zurückverlangen.
Sammelklagen möglich
Der VKI hat eine gestartet. Für einen Kostenbeitrag von 95 Euro prüft der Verein, ob der jeweilige Vertrag betroffen ist, berät ob eine Rückabwicklung sinnvoll ist und interveniert im Bedarfsfall bei den Versicherungen. Sollte es keine Einigung geben, stellt der VKI auch Sammelklagen in Aussicht.