Österreich

Was die "Bürgerwehren" wollen – und was sie dürfen

In immer mehr Landeshauptstädten formieren sich selbst ernannte "Bürgerwehren". Die Polizei lehnt diese strikt ab.

Heute Redaktion
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In Nürnberg wurden bereits "Patrouillen" durchgeführt.
In Nürnberg wurden bereits "Patrouillen" durchgeführt.
Bild: Screenshot Youtube

"Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, durch professionell organisierte Patrouillen, ehrenamtlich zur Sicherheit auf unseren Straßen beizutragen", lautet ein Post auf der Facebookseite der "Vikings Security Austria". Erstmals tauchte diese Gruppierung in Bayern auf. Nun scheint sie sich nach Österreich auszubreiten. Ableger formieren sich derzeit offenbar in Linz, Graz, Salzburg und Wien. Das müssen Sie über die Gruppierungen wissen:

Wo kommen sie her?

Die "Vikings Security" hat ihren Ursprung in der Neonazi-Szene. Es soll sich dabei um eine Abspaltung der Gruppe "Der III. Weg" handeln. Diese Kleinpartei wurde in Deutschland von ehemaligen NPD-Migliedern gegründet.

Was haben sie vor?

In der oberösterreichischen Landeshauptstadt Linz ist bereits am 3. November die erste Patrouille geplant. Man würde das "zur Zeit herrschende Risiko nicht länger tolerieren". In der Beschreibung der Veranstaltung wird erklärt, dass man friedlich und unbewaffnet im öffentlichem Raum agieren wolle. Es bleibt geheim, wo genau "patrouilliert" wird. Der Grund: Man wolle "geplante Provokationen" vermeiden.

Der Linzer Stadtpolizei-Chef Karl Pogutter äußert sich gegenüber "Heute.at" sehr kritisch zur geplanten Aktion. "Genau dafür gibt es in Linz Polizei und Ordnungsdienst", sagt er zur Absicht der Gruppierung, für Sicherheit und Frieden sorgen zu wollen.

In Deutschland fanden bereits mehrere solcher "Patrouillen" statt. Dort hat auch der Verfassungsschutz bereits ein Auge auf die "Bürgerwehren" geworfen. Laut den Behörden würden die "rassistisch motivierten Patrouillen" suggerieren, dass der Staat und seine Sicherheitsorgane nicht mehr in der Lage seien, die Sicherheit der Bürger zu gewährleisten.

"Sie inszenieren sich dabei als Mahner, Kümmerer und vermeintliche Gewährleister von Schutz und Ordnung im öffentlichen Raum. Die Aktionen haben das Ziel, das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung nachhaltig zu beeinflussen und den Rechtsstaat und das staatliche Gewaltmonopol generell in Frage zu stellen", sagt Markus Schäfert vom Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz gegenüber dem "Donaukurier".

Was dürfen die "Bürgerwehren"?

Der Wiener Polizei-Pressesprecher Patrick Maierhofer erklärt gegenüber "Heute.at", dass selbst gegründete "Bürgerwehren" keine anderen Rechte haben als normale Bürger. Die "Patrouillen" könne man aber nicht verbieten.

Im Ausnahmefall dürfen "Bürgerwehren" Verdächtige bis zum Eintreffen der Polizei anhalten, wenn sie strafbare Handlungen wie Diebstahl, Raub, Körperverletzung und Sachbeschädigung beobachtet haben. Dies gilt für andere Privatpersonen jedoch genauso. Das sogenannte Anhalterecht hält dabei fest, dass bei der Aktion auf keinen Fall "eine schwere Körperverletzung begangen werden" darf. Nach der Anhaltung muss in jedem Fall sofort die Polizei verständigt werden.

Verboten ist es Privaten, bei kleineren Gesetzesüberschreitungen aktiv zu werden. Wenn jemand im Rauchverbot raucht oder eine rote Ampel überfährt, darf der Übeltäter nicht festgehalten werden.

Grundsätzlich rät Polizeisprecher Maierhofer von bürgerwehrähnlichen Vereinigungen ab, da sie zu einer gewissen Selbstjustiz neigten. Konkrete Fälle in Österreich sind bislang jedoch nicht bekannt. Man würde beobachten, wie sich die Sache entwickelt.

Alarmiert zeigt sich die erinnerungspolitische Sprecherin der SPÖ, Sabine Schatz. Sie möchte laut "Standard.at" in einer parlamentarischen Anfrage wissen, ob der Verfassungsschutz ein Auge auf die Gruppe hat. Sie warnt davor, dass solche Gruppierungen die Städte unsicherer machen und die Rolle der Sicherheitsorgane untergraben würden.