Wien
Videoüberwacht und Pyro-Verbot – Silvesterpfad startet
Wien startet mit dem Silvesterpfad ins neue Jahr. Und dort mit strengen Regeln: Alles wird aufgezeichnet, Alkohol- und Böller-Mitnahme ist verboten.
Am Samstag um Punkt 14 Uhr startet der Wiener Silvesterpfad offiziell. "Mein großer Dank gilt allen Personen, die vor und hinter den Kulissen für einen reibungslosen Ablauf sorgen und mit ihrer tatkräftigen Arbeit nicht nur die Sicherheit hunderttausender Besucher*innen gewährleisten, sondern auch für einen rundum gelungenen und denkwürdigen Silvesterabend ermöglichen", so Wiens SPÖ-Bürgermeister Michael Ludwig. Damit es wirklich friedlich bleibt, sind die Sicherheitsmaßnahmen beim insgesamt zwölf Stunden andauernden Mega-Event enorm.
Sechs Veranstaltungsorte in der Wiener Innenstadt unterhalten die Besucher von 14 Uhr bis 2 Uhr mit Show, Musik und Unterhaltung. Knapp 30 Gastronomieeinheiten entlang des 1,5 Kilometer langen Pfades servieren Speisen und Getränke. Streng nimmt man es mit der Platzordnung. So ist die Mitnahme von pyrotechnischen Gegenständen jeder Art, Dosen, Glasflaschen und PET-Flaschen verboten. Auch die Mitnahme von alkoholischen Getränken ist verboten.
Personen- und Taschenkontrollen
"An den Zugängen, aber auch auf dem Gelände selbst kann es jederzeit zu Kontrollen durch den Sicherheitsdienst kommen, bei denen Kleider und Taschen auf gefährliche und verbotene Gegenstände untersucht werden", so die Veranstalter. Personen, die verbotene Gegenstände mit sich führen oder stark alkoholisiert, wird der Zutritt verwehrt. Überall am Veranstaltungsgelände gibt es zudem Sicherheitspersonal, das befugt ist, Personen- und Taschenkontrollen durchzuführen.
"Darüber hinaus wird das gesamte Areal videoüberwacht", so die Veranstalter. Eine winzige Ausnahme bei Pyrotechnik gibt es dann im Kleingedruckten aber doch: "Aus Sicherheitsgründen ist das Mitführen und Zünden von Feuerwerkskörpern, Böllern und anderen pyrotechnischen Gegenständen untersagt. Einzige Ausnahme bilden sogenannte Sternspritzer (Wunderkerzen), die mit entsprechendem Abstand zu Personen und Gegenständen gezündet werden dürfen", heißt es.