Österreich

Video zeigt, wie brutal der Mordversuch in der U3 war

Am Montag ab 9.00 Uhr muss sich Mohammed Y. in Wien wegen Mordversuchs verantworten. Sein Opfer (36) will ihm dort in die Augen schauen.

Heute Redaktion
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Eine ansatzlose Attacke am Westbahnhof beschäftigt heute Vormittag acht Geschworene in Wien. Dass ein Zeuge, nämlich Zdravko I., persönlich zu dem Prozess erscheinen kann, grenzt an ein Wunder: Der 36-Jährige ist jener Mann, der von Mohammed Y. am 8. Mai vor die einfahrende U3 gestoßen wurde. Das Motiv des gebürtigen Irakers: "Ich höre Stimmen und fürchte mich vor Menschen mit Kopfhörern und Sonnenbrillen."

Zdravko I., der seit seiner Kindheit "Lucky" gerufen wird, trug am Tag der Tat – richtig – Stöpsel im Ohr und Shades. "Als die U-Bahn einfuhr, bin ich plötzlich explodiert. Ich musste es tun …", sagte er später aus. Es hätte also jeden treffen können.

"Will ihm in die Augen schauen"

Unter die U-Bahn bugsiert, hatte er – wie berichtet – nur einen einzigen Gedanken: Werde ich meine Kinder je wiedersehen? "Lucky" hatte tatsächlich Glück im Unglück: Ein Fuß musste amputiert werden, aber er überlebte.

Am Montag spricht er über sein Martyrium, denn: "Es ist mir wichtig, dem Mann, der mir so viel Leid zugefügt hat, einmal in die Augen zu schauen."

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    Ein Überwachungsvideo zeigt, wie brutal der Mordversuch in der U3 war.
    Ein Überwachungsvideo zeigt, wie brutal der Mordversuch in der U3 war.
    (Bild: Leserreporter)

    Zdravko I., der mit seiner Anwältin Astrid Wagner das erschütternde Überwachungsvideo (siehe Video) angesehen hat, erwartet sich auch keine Entschuldigung: "Ich kann ihn nicht hassen, er ist ja seelisch krank. Aber ich möchte, dass er seine Strafe bekommt – so, wie auch ich bestraft wurde."

    Anstalt statt Haftstrafe

    Dem Iraker, der von Verteidiger Andreas Reichenbach vertreten wird, dürfte wegen einer von Psychiaterin Gabriele Wörgötter diagnostizierten Geisteskrankheit einer lebenslangen Haftstrafe entgehen. Die Fachärztin kam nämlich zu dem Ergebnis, dass der Iraker an einer "geistigen und seelischen Abartigkeit höheren Grades" erkrankt ist. Weil er zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig war, beantragte die Staatsanwaltschaft Wien die Einweisung in eine psychiatrische Anstalt. Für Mohammed Y. gilt die Unschuldsvermutung.