Coronavirus
VfGH lässt Kritikerin von Corona-Politik abblitzen
Im Streit um die Anerkennung von Antikörpertests als 3G-Nachweis hat der Verfassungsgerichtshof nun ein Machtwort gesprochen.
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat ein Urteil in einer umstrittenen Corona-Causa gefällt. In der Verhandlung ging es darum, dass Antikörpertests während der Pandemie nicht immer als 2G- bzw. 3G-Nachweis akzeptiert wurden. Dagegen ging die Vorarlberger Rechtsanwältin Olivia Lerch vor. Wie die APA am Mittwoch berichtet, hielt die Juristin das Vorgehen für unrechtmäßig.
Der VfGH kam in seinem Erkenntnis allerdings zu dem Schluss, dass die Vorgaben der Bundesregierung rechtmäßig gewesen sind. Es habe zu wenige wissenschaftliche Belege darüber gegeben, ob ein solcher Antikörpernachweis auch automatisch mit einer entsprechend geringen Infektiosität einhergehe. Lerch will das Urteil nicht akzeptieren und nun Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof in Straßburg einlegen.
VfGH siehr zu viele Unsicherheiten
Wie das ORF-Radio Vorarlberg berichtete, kritisierte die Juristin eine "Ungleichbehandlung beim Lockdown für Ungeimpfte". Die Causa dürfte auch einen persönlichen Hintergrund haben. Lerch hatte nach einer Covid-19-Infektion als Genesene einen für sechs Monate gültigen 3G-Nachweis. Weil sie einen solchen trotz nachgewiesener Anitkörper nicht mehr ausgestellt bekam, rief die das Höchstgericht an.
Die APA zitiert aus dem Erkenntnis des VfGH. Darin heißt es, dass auf Grund der zum "Zeitpunkt der Verordnung verfügbaren Daten zu Infektion, Reinfektion und Dauer des immunologischen Schutzes Genesener" davon auszugehen gewesen sei, "dass auch eine natürliche Immunität laut der Mehrzahl der vorliegenden Antikörperstudien innerhalb von sechs bis acht Monaten nach der Genesung abnehme und neuen Virusvarianten gegenüber auf Grund von Immunfluchtmutationen vermindert sein könne". Im Grunde argumentierte das Gericht also, dass die Immunität der Genesenen wieder abnehme.
Lerch wiederum vertrat und vertritt die Ansicht, dass eine Corona-Infektion eine langfristige Immunität zur Folge hat. Dem hielt der VfGH entgegen, dass man nicht wisse, wie lange die neutralisierenden Antikörper einen wirksamen immunologischen Schutz gegen eine erneute Infektion bieten würden, so das Gericht. Auch die Omikron-Variante hätte diese Unsicherheit noch verschärft, urteilte das Gericht sinngemäß.