Politik
VfGH behandelt Reform der Sozialversicherungen
Die Reform galt als eines der zentralen Projekte von türkis-blau. Nun prüft der Verfassungsgerichtshof das Gesetz auf seine Rechtmäßigkeit.
Einem der zentralen Projekte der türkis-blauen Regierung könnte schon kurz nach Inkrafttreten ein Riegel vorgeschoben werden. Denn ab Dienstag setzt sich der Verfassungsgerichtshof (VfGH) mit der Reform der Sozialversicherungen auseinander. Geprüft wird, ob diese mit dem Verfassungsrecht in Einklang zu bringen ist.
Die Rechtsberater der ehemaligen Koalition sahen die Kritikpunkte als ungerechtfertigt, die Reform in Einklang mit der Verfassung an. Anders sahen dies die Beschwerdeführer. Kern der Klage ist die Reduktion von von 21 auf fünf Sozialversicherungsträger. Das widerspricht laut Kritikern dem in der Verfassung festgelegten Prinzip der Selbstverwaltung.
Reform hängt in der Luft
Besonders kritisch sehen die Beschwerdeführer zudem, dass in den neuen Gremien der Kassen die Vertreter von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in gleicher Zahl repräsentiert sind, und das, obwohl es rund sechsmal so viele Arbeitnehmer wie Arbeitgeber gibt. Auch in anderen Punkten, etwa der Neuregelung der staatlichen Aufsicht über die Sozialversicherungsträger, wird der Reform Verfassungswidrigkeit unterstellt.
Laut der "Kleinen Zeitung" wird der VfGH am Dienstag und am Mittwoch verhandeln. Dabei kommen unter anderem Vertreter der SPÖ-Bundesratsfraktion, der Arbeiterkammern Tirol, Wien und Voralberg sowie Vertreter von Gebiets- und Betriebskassen zu Wort. Insgesamt wurden 14 Anträge auf Gesetzesprüfung eingebracht. Wann die Erkenntnis des Höchstgerichts ergehen wird und die Reform nun in Kraft tritt oder nicht, ist nicht abzusehen.