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Finanzministerium liefert noch heute Akten

Da Gernot Blümel im Ibiza-U-Ausschuss bisher keine E-Mails und Daten vorgelegt hat, beantragt der Gerichtshof nun die Exekution bei Van der Bellen.

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Alexander van der Bellen
Alexander van der Bellen
HBF / Lechner

Überraschende Wendung im Ibiza-U-Ausschuss. Der VfGH beantragt beim Bundespräsidenten Van der Bellen die Exekution einer seiner Entscheidungen im Finanzministerium. Hintergrund dazu ist, dass Finanzminister Gernot Blümel der Aufforderung, Daten und E-Mails vorzulegen, nicht nachkam. Beantragt hatten dies die Oppositionsfraktionen SPÖ, FPÖ und NEOS. Der VfGH gab am 3. März ihrem Verlangen statt.

Konkret müsse Blümel die E-Mail-Postfächer der Leiterin des Beteiligungsmanagements im Finanzministerium sowie die Korrespondenzen von Ministeriumsmitarbeitern mit dem nunmehrigen ÖBAG-Chef Thomas Schmid, damals Generalsekretär im Finanzministerium und anderen Mitarbeitern des damaligen Finanzministers Hartwig Löger (ÖVP) dem Ausschuss zur Verfügung zu stellen hat.

"Diese Situation mag für viele überraschend sein, nicht aber für unsere Bundesverfassung"

Da Blümel dem aber nicht nachkam, beantragte die Opposition, die Exekution dieser Entscheidung durch den Bundespräsidenten zu erwirken. Auch dem gab der VfGH nun statt, am Donnerstag langte die Entscheidung in der Bundespräsidenten-Kanzlei ein. "Ich wende mich heute an Sie, weil etwas eingetreten ist, das es in dieser Form in unserem Land noch nicht eingetreten ist", so Van der Bellen: "Diese Situation mag für viele überraschend sein, nicht aber für unsere Bundesverfassung."

"Die Exekution der übrigen Erkenntnisse des Verfassungserichthofs liegt dem Bundespräsidenten ob", zitierte Van der Bellen Artikel 146, Absatz 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes. "Ich bin als Bundespräsident auf die Verfassung angelobt und werde meine verfassungsmäßigen Pflichten erfüllen", so Van der Bellen. Blümel habe ihn kurz zuvor informiert, dass er die Akten vorlegen werde. Sei das passiert, habe sich die VfGH-Erkenntnis erübrigt, ansonsten werde er der Aufforderung nachkommen.

Finanzministerium liefert Akten noch heute nach

Kurz nach der VfGH-Entscheidung, teilte das Finanzministerium mit, nun doch die geforderten Daten zu übermitteln. "Die VfGH-Entscheidung ist zu akzeptieren und das Bundesministerium für Finanzen wird diesem selbstverständlich unverzüglich und vollumfänglich nachkommen", hieß in einer schriftlichen Stellungnahme. Das Finanzministerium "hat bereits bisher über 20.000 elektronische Dokumente geliefert und wird noch heute die restlichen Unterlagen an die Parlamentsdirektion übermitteln."

Blümel habe von Beginn an den Auftrag gegeben, "vollumfänglich mit dem U-Ausschuss zusammenzuarbeiten und die notwendigen Daten, die im Übrigen nicht die Amtszeit von Bundesminister Blümel betreffen, zur Verfügung zu stellen", hieß es in der Stellungnahme. Das Finanzministerium habe jedoch "eine Fürsorgepflicht gegenüber den 12.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Daher muss die Wahrung von Daten- und Persönlichkeitsschutz gewährleistet werden, da es auch um höchstpersönliche Daten wie etwa Gesundheits- und Krankendaten geht."

Oppositions-Antrag auf Akteneinsicht abgewiesen

Einen weiteren Antrag der Opposition in dieser Causa hat der VfGH jedoch abgewiesen: Einsicht in die vom Finanzministerium dem VfGH vorgelegten Dateien sei nicht angebracht, weil "keine konkreten Rechtsschutzinteressen vorliegen". Es sei keine Akteneinsicht zu gewähren, wenn deren Gewährung bereits den Streit darüber entscheiden würde, ob die Akten überhaupt dem Untersuchungsausschuss vorgelegt werden müssen, stellten die Verfassungsrichter fest.

Kurz nach dem Auftritt Van der Bellens dann die Erledigung: 204 Ordner wurden an die Parlamentsdirektion übergeben, gab das Finanzministerium bekannt.

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