Coronavirus

Verwirrung um neue Regeln – das gilt jetzt wirklich

Am 22. Juli stehen die nächsten Corona-Lockerungen an, gleichzeitig wird aber auch nachgeschärft. Das sorgt für viel Verwirrung im Land.

Roman Palman
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Ab 22. Juli geht die Nachtgastronomie in Österreich in Vollbetrieb über. Symbolbild
Ab 22. Juli geht die Nachtgastronomie in Österreich in Vollbetrieb über. Symbolbild
iStock; "Heute"-Montage

Mit Donnerstag soll die Maskenpflicht im Handel in ganz Österreich fallen, Wien tritt aber auf die Bremse. Wegen der Ausbreitung der Delta-Variante hat Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) das Masken-Aus in der Bundeshauptstadt gestoppt und selbst eine verschärfte Verordnung erlassen.

Das Chaos aus Verschärfungen und Öffnungsschritten sorgt unter der Bevölkerung für Verwirrung. Um Mitternacht wird die nächste Verordnung in Kraft treten. Diese Regeln gelten nun ab Donnerstag:

Maskenpflicht

Der Entfall der Maskenpflicht wird mit der neuen Verordnung weitgehend Realität. Die Masken müssen nur noch an Orten des täglichen Bedarfs – das betrifft etwa Apotheken, den Lebensmittelhandel, Banken, Post oder Verwaltungsbehörden – getragen werden, ebenso in Einrichtungen des Gesundheitsbereichs. Letztere schreiben zudem oft noch FFP2-Masken vor. 

In allen anderen Geschäften des Handels muss ab Donnerstag aber kein Mund-Nasen-Schutz mehr getragen werden, auch in Kultureinrichtungen und Museen kann das Gesicht frei bleiben. Soweit die bundesweiten Vorgaben.

Sonderfall Wien

In Wien gelten aber verschärfte Regeln: hier bleibt die Maskenpflicht im Handel und auch etwa bei Kino oder Theaterbesuchen in geschlossenen Räumen generell bestehen. Pauschal kann man sagen: überall wo man sich drinnen aufhält, gilt auch die Maskenpflicht, außer es gibt eine 3G-Regelung (geimpft, getestet oder genesen).

Nachtgastronomie

Einen Schritt zurück von den bekannten 3G hin zu einer 2G-Regel gibt es bei Tanzlokalen, Clubs und Diskotheken. Ab 22. Juli ist der Zugang zur Nachtgastronomie nur mehr für Geimpfte sowie Personen mit aktuellem negativem PCR-Testergebnis möglich, jedoch nicht mehr für Genesene ohne Test. Der Test darf dazu ab Probenahme nicht älter als 72 Stunden sein.

Vollbetrieb

Obwohl die Zugangsbeschränkung verschärft wurden, macht es eine gleichzeitig in Kraft tretende Erleichterung möglich, dass sich nun noch mehr junge Menschen auf einmal in die Clubs quetschen dürfen. Der Grund: die bisher gültige Kapazitätsgrenze von 75 Prozent der maximalen Besucher-Auslastung in der Nachtgastro entfällt mit 22. Juli komplett, der Vollbetrieb kann wieder aufgenommen werden. 

Zeltfeste

Wie das Sozialministerium am Mittwoch noch in einer eigenen klärenden Verordnung festhält, gilt die 2G-Beschränkung der Nachtgastro etwa nicht für Zeltfeste. Hier bleibt die 3G-Regel bestehen, da solche Veranstaltungen ab 100 Besuchern durch Bezirksbehörden genehmigt werden müssen.

Auch in den anderen bekannten Bereichen bleibt die 3G-Regel aktiv – und auch die Kontaktdatenermittlung! Entgegen früheren Überlegungen muss man sich in der Gastro, in Hotels und bei Sportevents weiter für etwaiges Contact Tracing registrieren.

Neue Verschärfung?

Obwohl die neue Verordnung mit Donnerstag erst in Kraft tritt, könnten bald weitere Verschärfungen auf uns zukommen. Ab 10 Uhr tagt am Donnerstag wieder die Corona-Taskforce, um über weitere Maßnahmen zu beraten. So könnten etwa verpflichtende PCR-Tests für Reiserückkehrer aus Risikoländern kommen.

Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein hatte sich diese bereits vorige Woche gewunschen – aktuelle AGES-Zahlen, wonach rund ein Drittel der Neuinfektionen bereits auf heimkehrende Urlauber zurückgeht, untermauern dies zusätzlich. 

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