Coronavirus

Wegen Omikron jetzt verschärfte Regeln in der Schule

Das Gesundheitsministerium hat neue Regeln für den Umgang mit Corona-Kontaktpersonen ausgegeben. Diese haben direkten Einfluss auf die Schulen.

Roman Palman
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Die Schulen haben weiterhin geöffnet, die Anwesenheitspflicht ist derzeit aber ausgesetzt. (Symbolbild)
Die Schulen haben weiterhin geöffnet, die Anwesenheitspflicht ist derzeit aber ausgesetzt. (Symbolbild)
Daniel Scharinger / picturedesk.com

Es ist ein unscheinbares PDF, das auf der Seite des Gesundheitsministeriums seit Dienstag zum Download bereitsteht. Doch der Inhalt hat es in sich und könnte weitreichende Konsequenzen haben. Das Mückstein-Ressort reagiert darin auf das Auftauchen der neuen Omikron-Variante des Coronavirus mit verschärften Regeln.

In dem Dokument mit dem Titel "Behördliche Vorgangsweise bei SARS-CoV-2 Kontaktpersonen" wird nun neu vorgeschrieben, wie bei Verdacht auf besorgniserregende Virusvarianten mit sogenannten "immune escape"-Mutationen, wie sie auch Omikron hat, umgegangen wird.

Verlängerte Quarantäne

Abweichend von den bisherigen Regelungen (10 Tage Quarantäne, Freitesten nach 5 Tagen möglich) müssen alle K1-Personen nun für 14 Tage nach dem Letztkontakt in Quarantäne. Eine vorzeitige Beendigung der Quarantäne ist nicht möglich. Und: Geimpfte und Genesene sollen bei Omikron-Verdacht nicht auf K2 herabgestuft werden. Somit gelten die genannten Regeln auch für sie. 

Kein Freitesten für Kinder

Die Stadt Wien reagierte auf diese Vorgaben mit einer viel schärferen Gangart in den Schulklassen. Bis zum Ende der 4. Schulstufe gelten Kinder bisher automatisch als K2. Nicht so bei Omikron-Verdacht! Da können Teile oder der gesamte Klassen- oder Gruppenverband als K1 eingestuft werden und müssen für 14 Tage in Heimquarantäne. 

Ab der 5. Schulstufe würden nur die Sitznachbarn eines Verdachtsfalls und enge Kontakte als K1 eingestuft, sofern sie nicht geimpft oder genesen sind. Bei Omikron-Verdacht fällt der 2G-Bonus bei der Einstufung weg. Auch hier gilt dann wieder 14 Tage Heimquarantäne ohne Möglichkeit des Freitestens.

Achja: Ebenso müssten im selben Haushalt lebende Personen für 10 Tage in Quarantäne, wenn die vorgegebenen Infektions-Schutzmaßnahmen – dazu gehört auch das Tragen einer FFP2-Maske daheim – nicht eingehalten werden kann.

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