Raser, Alkohol, Todes-Crashs

Verkehrs-Rowdys droht jetzt EU-weites Fahrverbot

Wer in einem EU-Land künftig ein Fahrverbot aufgebrummt bekommt, soll künftig auch in anderen EU-Ländern nicht mehr fahren dürfen.
Michael Rauhofer-Redl
26.03.2025, 12:36

Die EU geht nun das Thema Straßenverkehr offensiv an! Wie von "Heute" berichtet, plant die Union etwa eine weitreichende Reform des Führerscheins. Führerscheine sollen etwa 15 Jahre gültig sein. Bei einer Verlängerung dürfen Länder eine ärztliche Untersuchung verlangen, können sich aber auch dagegen entscheiden.

Wer eine Führerscheinprüfung ablegt, muss jedenfalls künftig in allen EU-Ländern eine ärztliche Untersuchung oder eine Selbstauskunft über die Gesundheit vorweisen, geht aus der Einigung hervor.

Verkehrssünder im Visier der Union

Änderungen wird es aber auch bei den Strafen geben. Denn bei Verstößen gegen Verkehrsregeln in einem EU-Land könnte bald ein Fahrverbot in der ganzen Europäischen Union drohen. Am Dienstag wurde eine entsprechende Einigung zwischen Vertretern des EU-Parlaments und der Mitgliedsstaaten erzielt – jedenfalls vorläufig.

Die Pläne sollen sicherstellen, dass schwere Verkehrssünder künftig in allen EU-Staaten zur Verantwortung gezogen werden – unabhängig davon, wo der Führerschein erworben wurde. Bislang ist es so, dass EU-Staaten, die den Führerschein nicht ausgestellt haben, ein Fahrverbot nur im eigenen Hoheitsgebiet durchsetzen können. Ein Beispiel: Ein Fahrverbot, das ein Österreicher, der hierzulande die Fahrprüfung abgelegt hat, in Deutschland erhält, gilt aktuell nur in Deutschland. Die neue Regelung soll den Ausstellungsstaat nun unter bestimmten Voraussetzungen dazu verpflichten, ein verhängtes Fahrverbot zu übernehmen und EU-weit durchzusetzen.

Schwere Verstöße betroffen

Im Visier des Vorhabens sind schwere Verstöße im Straßenverkehr, wie etwa Trunkenheit am Steuer, erhebliche Geschwindigkeitsübertretungen und Unfälle mit Todesfolge. Voraussetzung dafür ist, dass der Mitgliedsstaat, in dem der Verstoß begangen wurde, eine mindestens dreimonatige Fahrpause verhängt und alle Rechtsmittel ausgeschöpft sind.

Die vorläufige Einigung muss in weiterer Folge noch vom Europäischen Parlament und den einzelnen Mitgliedsstaaten im Rat bestätigt werden.

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