Politik

Verjährung: Droht Lex Grasser?

Straftaten können derzeit nicht verjähren, so lange Ermittlungen laufen. Ob sich diese Regelung aufgehoben wird, wird noch diskutiert.

Heute Redaktion
Grasser nach Anklage: "Ich bin ruiniert"
Grasser nach Anklage: "Ich bin ruiniert"
Bild: Helmut Graf

Aktuell können Straftaten während laufender Ermittlungen nicht verjähren. Ob diese Regelung aufgehoben wird, muss derzeit der VfGH klären. Grund sind Beschwerden durch Verurteilte im Buwog-Prozess. Der VfGH holte dazu die Meinung der Regierung ein.

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    Karl-Heinz Grasser ist Hauptangeklagter im Buwog-Prozess. Die Vorwürfe gegen den Ex-Finanzminister: Untreue, Fälschung von Beweismitteln, Geschenkannahme durch Beamte. Für alle Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.
    Karl-Heinz Grasser ist Hauptangeklagter im Buwog-Prozess. Die Vorwürfe gegen den Ex-Finanzminister: Untreue, Fälschung von Beweismitteln, Geschenkannahme durch Beamte. Für alle Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.
    (Bild: picturedesk.com)

    Experten im Verfassungsdienst (VfD) im Kanzleramt (angesiedelt bei Ministerin Edtstadler) und im Justizressort sprachen sich nach "Heute"-Infos klar gegen eine Aufhebung aus. Der VfD gab aber überraschend eine "Leermeldung" ab. Die signalisiert dem VfGH: Das Ende des Verjährungsstopps – also eine Lex Grasser – wäre für das Kanzleramt okay.

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      <strong>22.01.2025: AMS, Pension, ORF: Blau-schwarze Sparliste im Parlament.</strong> Am Mittwoch tagt das Parlament. Schon in der aktuellen Stunde soll es so richtig rund gehen – <a data-li-document-ref="120085368" href="https://www.heute.at/s/ams-pension-orf-blau-schwarze-sparliste-im-parlament-120085368">Thema ist das Budget und die blau-schwarze Sparliste &gt;&gt;&gt;</a>
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      Helmut Graf; Denise Auer; "Heute"-Collage