Politik

Verjährung: Droht Lex Grasser?

Straftaten können derzeit nicht verjähren, so lange Ermittlungen laufen. Ob sich diese Regelung aufgehoben wird, wird noch diskutiert.
Heute Redaktion
21.02.2023, 21:15

Aktuell können Straftaten während laufender Ermittlungen nicht verjähren. Ob diese Regelung aufgehoben wird, muss derzeit der VfGH klären. Grund sind Beschwerden durch Verurteilte im Buwog-Prozess. Der VfGH holte dazu die Meinung der Regierung ein.

Experten im Verfassungsdienst (VfD) im Kanzleramt (angesiedelt bei Ministerin Edtstadler) und im Justizressort sprachen sich nach "Heute"-Infos klar gegen eine Aufhebung aus. Der VfD gab aber überraschend eine "Leermeldung" ab. Die signalisiert dem VfGH: Das Ende des Verjährungsstopps – also eine Lex Grasser – wäre für das Kanzleramt okay.

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