Österreich
Vergewaltigung in Stein im Maßnahmenvollzug
Unfassbarer Vergewaltigungsfall: Ein aufdringlicher Sexualstraftäter wurde auf eigenen Wunsch zu einem zarten Häftling verlegt, soll diesen vergewaltigt haben.
Übergriff im Maßnahmenvollzug im berüchtigten Gefängnis Stein (Krems): Ein mehrfach verurteilter Sexualstraftäter, der lange Zeit in einer Einzelzelle war, äußerste den Wunsch verlegt zu werden. Der auch im Gefängnis Stein immer wieder aufdringliche Häftling (alle Namen der Redaktion bekannt, werden aus Opferschutzgründen nicht genannt) wollte zu einem geistig ein wenig zurückgebliebenem Maßnahmentäter in dessen Haftraum übersiedeln.
Übergriff im Haftraum
Und tatsächlich wurde der Sexualstraftäter zum eher zarten, feminin wirkenden Insassen verlegt. Wenig später kam es bereits zum Übergriff: Der Sexualstraftäter soll seinen neuen Zellengenossen vergewaltigt haben.
„Und das im Maßnahmenvollzug. Unfassbar, dass der Vergewaltiger überhaupt zum späteren Opfer verlegt wurde", so ein Insider über den Vorfall, der bereits im Jänner passiert war.
Der mutmaßliche Vergewaltiger wurde angezeigt und erneut verlegt. Britta Tichy-Martin, Sprecherin des Bundesministeriums für Justiz, sagt dazu: "Ich kann bestätigen, dass aufgrund eines Vergewaltigungsvorwurfes aus dem Jänner 2019 gegen einen Insassen der Justizanstalt Stein Anzeige an die Staatsanwaltschaft Krems erstattet wurde. Der mutmaßliche Täter wurde verlegt."
Wie berichtet war es erst in der letzten Woche zu zwei Todesfällen in der Justizanstalt Stein gekommen. In Stein sitzen rund 800 Häftlinge, darunter mehrere Maßnahmentäter.
Maßnahmenvollzug
Zum Begriff Maßnahmenvollzug: Derzeit sitzen knapp 1.000 Insassen in Österreich im Maßnahmenvollzug - Tendenz steigend. Neben den "speziellen Haftanstalten" Göllersdorf und dem Forensikzentrum Asten (gehört zur JA Linz) sowie Wien-Mittersteig gibt es auch in den Justizanstalten Stein, Graz-Karlau, Garsten und Favoriten einen Maßnahmenvollzug.
Es gibt drei Arten von Maßnahmen: Geistig abnorme Rechtsbrecher (die häufigste Form; wobei hier noch in zurechnungsunfähige und zurechnungsfähige Straftäter zu unterscheiden ist), entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher sowie gefährliche Rückfallstäter.
Eine Maßnahme wird beim Urteil verkündet und ist zeitlich nicht begrenzt. Das heißt: Nach der Strafhaft sitzen Maßnahmentäter zum Teil noch lange Jahre in der Anstalt (=Anhaltung), teils übersteigt die Anhaltung sogar die Strafhaft. Das Gericht hat in der Folge zumindest einmal pro Jahr zu prüfen, ob eine weitere Anhaltung des Insassen noch notwendig ist.
J.Lielacher (Lie)