Wirtschaft
Verbraucherschützer tobt: "Reisewarnung kommt zu spät"
Die Reisewarnung für Tirol ist zwar nur eine Empfehlung – Strafen gibt es keine –, dennoch hat dieser Schritt zivilrechtliche Folgen für Bürger.
Der Verbraucherschutzverein VSV erklärte am Dienstag, dass man bereit sei, "im Fall eines Ischgl 2.0" mögliche Opfer zu unterstützen. Denn: Wer für die Zeit der Reisewarnung eine Hotelbuchung – das ist derzeit nur für Geschäftsreisende erlaubt – vorgenommen hat, kann davon "wegen einer unvorhersehbaren Steigerung der Gefahrenlage" kostenlos zurücktreten.
Hingegen drohen auch Probleme mit Versicherungen, für diejenigen, die eine aufrechte Reisewarnung missachten. "Man könnte die Verwirklichung des Schadens (Quarantäne, Krankheit oder Tod) durch eine Reise nach Tirol als vorsätzlich oder grob fahrlässig selbst verursacht werten und der Versicherer könnte Leistungen verweigern", warnt der VSV. Das könne auch zu Problemen am Arbeitsplatz führen, wenn man länger ausfällt.
"Zu spät"
"Wer jetzt auf 'Urlaub' nach Tirol fährt, der muss sich – würde er durch eine Covid-19-Infektion zu Schaden kommen – vorhalten lassen, selbst ein Mitverschulden oder gar ein Alleinverschulden zu tragen", sagt Peter Kolba, Obmann des Verbraucherschutzvereines.
"Die Reisewarnung kommt, wie schon in Ischgl im März 2020, zu spät", so Kolba in Anbetracht der bereits zu Ende gegangenen Semesterferien in Wien und Niederösterreich.
Schadenersatz
Wer aber in Unkenntnis, über die Gefahr in Tirol mit der südafrikanischen Mutation des Covid-19 Virus angesteckt zu werden, legal in Tirol gewesen sei, habe im Fall einer Infektion Schadenersatzansprüche gegen die Republik, "da", so Kolba, "ähnlich wie bei Ischgl 1.0 die reale Gefahr von Tirol verschleiert bzw. verharmlost wurde".
Er verspricht: "Der VSV steht bereit, auch jetzt Opfern der Verschleierungsstrategie in Tirol beizustehen. Konzerne und manche Regierungen erkennen ihr Unrecht erst, wenn sie zu Schadenersatzzahlungen gezwungen werden."