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Vegane Kost ist oft Schummelpackung!
Ein Test des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) deckt auf: Wer sich vegan ernähren will, tut sich oft schwer, weil die Produkte in den Supermarktregalen oft falsch ausgewiesen sind.
, tut sich oft schwer, weil die Produkte in den Supermarktregalen oft falsch ausgewiesen sind.
Wer sich für diese Lebensweise entscheidet, steht vor dem Kaufregal oft vor dem Problem: Welche der auf den ersten Blick geeigneten Lebensmittel sind wirklich vegetarisch oder gar vegan? Dass eine gewisse Skepsis durchaus angebracht ist, zeigt eine exemplarische Erhebung des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) zu 16 unterschiedlichen Produktkategorien.
Denn oft können tierische Substanzen auch dann in Lebensmitteln enthalten sein, wenn Konsumenten nicht damit rechnen: so etwa Kälberlab, Schweinegelatine, Echtes Karmin (E 120) oder Schellack in Produkten wie Brotaufstriche, Gemüsefonds, Punschglasur, Keksen oder Chips.
Fehlende Deklarationspflicht
"Ein Blick auf die Zutatenliste ist zwar prinzipiell ratsam, hilft aber nicht immer weiter. Denn diese zu entschlüsseln, ist nicht immer einfach. Nicht jeder kann automatisch wissen, dass sich unter dem Zusatzstoff E 120 "Echtes Karmin" ein aus der Schildlaus gewonnener Farbstoff verbirgt.
Tierische Hilfsstoffe, die bei der Herstellung von Lebensmitteln zum Einsatz kommen - so wie etwa Gelatine häufig in der Saftproduktion zur Klärung der Säfte - müssen außerdem gar nicht deklariert werden", betont VKI-Projektleiterin Katrin Mittl. "Diese Hilfsstoffe werden zwar im Herstellungsprozess wieder entfernt, können aber sehr wohl in Spuren noch im fertigen Produkt enthalten sein." Auch die direkte Anfrage beim Hersteller zum Produktionsprozess ist für Konsumenten nicht alltagstauglich.
Deshalb wäre eine verpflichtende Kennzeichnung aller Inhalts- und Hilfsstoffe tierischen Ursprungs im Sinne der Konsumenten ebenso wünschenswert wie eine noch ausstehende gesetzliche Definition der Begriffe "vegetarisch" und "vegan".