Österreich
Vater und Sohn betrogen AMS um 117.000 € mit Kurzarbeit
Ein Wiener Baubetrieb stellte im Lockdown kurz die Arbeit ein. Viel zu lange floss dann volles AMS-Geld für 20 Angestellte. Die arbeiteten normal.
Zwei Bauunternehmer, Vater (43) und Sohn (22), schaufelten sich sozusagen selbst die Grube, in die sie "hineinfielen". Von 16. März bis 15 .Juni 2020, also im ersten Lockdown, sollen sie mittels gefälschten Arbeitsaufzeichnungen insgesamt 117.243 Euro Kurzarbeitshilfen zu unrecht vom Arbeitsmarktservice bezogen haben. Zufälligerweise handelte es sich bei den Vorwürfen um exakt die Baustelle, die sich in Sichtweite jenes Gerichtssaals am Wiener Landesgericht befindet, in dem die beiden Angeklagten am Dienstag Platz nehmen mussten.
"Wir hatten Recht darauf"
Während am Vorplatz des Grauen Hauses immer noch für die Wiener U-Bahn gehämmert und gebohrt wird, löcherte der Richter die beiden Beschuldigten drinnen mit unangenehmen Fragen. "Warum haben’s denn monatelang Kurzarbeitsgeld kassiert, aber die Arbeit ging nach zwei Wochen ganz normal weiter?", fragte der Rat – "Wir hatten Recht darauf", antwortete der 22-Jährige Geschäftsführer der Entrümpelungsfirma, bekannte sich aber dann "schuldig".
Der mehrfach vorbestrafte Vater dagegen ließ auf "nicht schuldig" plädieren. Vor Gericht beteuerte er, von den Machenschaften des Juniors überhaupt gar nichts gewusst haben. Innerhalb der Firma fungiere er doch nur noch als einfacher Angestellter. Er wäre nur die Ansprechperson aller Arbeiter vor Ort gewesen – die behaupten natürlich Gegenteiliges.
Anwalt Wallentin verteidigte
"Das war alles so nicht geplant", meinte der Verteidiger Tassilo Wallentin, als Kolumnist bei der "Kronen Zeitung" landesweit bekannt. "Erst gab es die Anweisung, alle Bauarbeiten einzustellen, das haben meine Mandanten gemacht. Dann hieße es, es dürfe mit Abstand und Maske wieder gearbeitet werden." Schlussendlich legte die Finanz den Handwerkern bei einer Razzia vor Ort das betrügerische Handwerk und verlangt nun fast 120.000 Euro AMS-Geld zurück. Ein Urteil wegen schweren gewerbsmäßigen Betruges erfolgte noch nicht, die Verhandlung wurde vertagt. Alle Arbeiter werden nun befragt. Die Unschuldsvermutung gilt.