AK klagte gegen Wizz Air

Urlauber atmen auf – jetzt bekommen sie Geld zurück

Der Billigflieger Wizz Air wird zur Kassa gebeten. Die AK war gerichtlich gegen das Unternehmen vorgegangen. Jetzt bekommen Kunden Geld zurück.
Oberösterreich Heute
22.02.2025, 21:35

Es ist verlockend: Werden Skikarten sehr bald gebucht, sind sie deutlich günstiger. Die Arbeiterkammer Oberösterreich warnt aber vor den Tücken des sogenannten Dynamic Pricing. Sie hat drei Wintersportgebiete genau unter die Lupe genommen und gibt Konsumenten wertvolle Tipps.

Klauseln im Visier

Nun haben die Experten ein anderes brennendes Tourismusthema im Visier: die Klauseln der ungarischen Airline Wiz Air. Die AK klagte dagegen und bekam recht.

Die Firma muss gleich mehrere Richtlinien abändern. Das Gericht beurteilte etwa folgende Praktik als rechtswidrig: Rückerstattungen von Ticketkosten in sogenannten Wizz-Credits durchzuführen – und das ohne Zustimmung der Kunden.

Die Details:

  • Alle Flughafen-Check-in-Gebühren nach dem Jahr 2018 werden refundiert. Sie machten ursprünglich 30 Euro aus, wurden im März 2021 auf 35 Euro und im November 2022 auf 40 Euro erhöht. Vor 2019 bezahlte Gebühren können über das Contact-Center von Wizz Air zurückgefordert werden.
  • Abgelaufene Wizz-Gutscheine: Betroffene erhalten neue Gutschein-Codes mit einer Gültigkeit von fünf Jahren ab Neuausstellung.
  • Abgelaufene Wizz-Credits: Kunden bekommen wahlweise eine Refundierung durch Auszahlung oder in Form einer Gutschrift. Diese ist ebenfalls fünf Jahre ab Neuausstellung gültig.

Das Rechtliche: Die Aktion betrifft alle Konsumenten mit gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich und gilt mindestens bis 31. Dezember 2027. Haben Betroffene einen aktiven Account beim Unternehmen, erfolgt eine aktive Information durch Wizz Air.

Sämtliche Erstattungen können hier beantragt werden.

Wizz Air erkennt Urteile an

Nach Gesprächen mit der AK habe Wizz Air einen Vergleich geschlossen, um die in den Gerichtsverfahren aufgeworfenen Fragen zu klären: "Die Fluggesellschaft erkennt die jüngsten Urteile des Handelsgerichts Wien an und akzeptiert diese und wird entsprechend handeln", so die Airline in einem Statement.

Als Teil dieser Vereinbarung richtete Wizz Air einen Rückerstattungsprozess für Passagiere ein, denen seit 1. Jänner 2019 eine Flughafen-Check-in-Gebühr berechnet wurde. Die Airline setze sich "weiterhin dafür ein, Transparenz und Compliance zu gewährleisten".

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 25.02.2025, 17:23, 22.02.2025, 21:35
Es gibt neue Nachrichten auf Heute.atZur Startseite