Es ist verlockend: Werden Skikarten sehr bald gebucht, sind sie deutlich günstiger. Die Arbeiterkammer Oberösterreich warnt aber vor den Tücken des sogenannten Dynamic Pricing. Sie hat drei Wintersportgebiete genau unter die Lupe genommen und gibt Konsumenten wertvolle Tipps.
Nun haben die Experten ein anderes brennendes Tourismusthema im Visier: die Klauseln der ungarischen Airline Wiz Air. Die AK klagte dagegen und bekam recht.
Die Firma muss gleich mehrere Richtlinien abändern. Das Gericht beurteilte etwa folgende Praktik als rechtswidrig: Rückerstattungen von Ticketkosten in sogenannten Wizz-Credits durchzuführen – und das ohne Zustimmung der Kunden.
Das Rechtliche: Die Aktion betrifft alle Konsumenten mit gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich und gilt mindestens bis 31. Dezember 2027. Haben Betroffene einen aktiven Account beim Unternehmen, erfolgt eine aktive Information durch Wizz Air.
Sämtliche Erstattungen können hier beantragt werden.
Nach Gesprächen mit der AK habe Wizz Air einen Vergleich geschlossen, um die in den Gerichtsverfahren aufgeworfenen Fragen zu klären: "Die Fluggesellschaft erkennt die jüngsten Urteile des Handelsgerichts Wien an und akzeptiert diese und wird entsprechend handeln", so die Airline in einem Statement.
Als Teil dieser Vereinbarung richtete Wizz Air einen Rückerstattungsprozess für Passagiere ein, denen seit 1. Jänner 2019 eine Flughafen-Check-in-Gebühr berechnet wurde. Die Airline setze sich "weiterhin dafür ein, Transparenz und Compliance zu gewährleisten".