Oberösterreich

Unwetter-Schäden – das zahlt die Versicherung nicht

Abgedeckte Dächer oder Hagelschäden am Auto: Durch heftige Unwetter entstehen immer wieder große Schäden. "Heute" erklärt, was die Versicherung zahlt.

Johannes Rausch
Verursacht Unwetter Hagelschäden am Auto, stellt sich die Frage, wann welche Versicherung zahlt. (Symbolbild)
Verursacht Unwetter Hagelschäden am Auto, stellt sich die Frage, wann welche Versicherung zahlt. (Symbolbild)
Getty Images/iStockphoto

Schäden an Häusern, Dächern oder Autos sind für den Betroffenen nicht nur ärgerlich. Auch aus versicherungstechnischer Sicht ist es unangenehm: Als Kunde weiß man häufig nicht, welche Beschädigung von der Versicherung übernommen wird. 

"Heute" listet auf, bei welchem Wetterphänomen die Versicherung zahlt und wann nicht:

1
Wind- und Hagelschaden

Erst ab einer Windgeschwindigkeit mit Spitzen von mehr als 60 km/h spricht man von einem Sturm. Wenn das Dach also durch den Sturm abgedeckt wird, kommt die Sparte Sturm in der Eigenheimversicherung auf. Kommt es danach zu Schäden am Wohnungsinhalt oder an der Einrichtung – zum Beispiel durch Regen – , deckt das grundsätzlich die Haushaltsversicherung.

Die AK gibt Tipps
- Man soll in seiner Polizze und in den Versicherungsbedingungen nachschauen, welche Schäden konkret ersetzt werden und welche Leistungsausschlüsse und Obliegenheiten bestehen.
- Weiters soll geprüft werden, ob der gewünschte Versicherungsbedarf (noch) ausreichend mitversichert ist: Zum Beispiel Poolüberdachung, Glashaus im Garten, Solaranlage mit Gläsern, Photovoltaik-Anlage, Dachverglasungen, Carport, Wintergarten, Sonnensegel oder Whirlpool.
- Auf Wetterwarnungen in den Medien und/oder in den von der Versicherung zur Verfügung gestellten Wetter-Apps schauen.
- Rechtzeitig handeln: Vor einem Sturm alle Türen und Fenster schließen.
- Außerdem  ist es wichtig, dass bewegliche Gegenstände wie Gartenmöbel oder Spielgeräte (Trampolin) rechtzeitig vor dem Sturm weggeräumt werden.
- Markisen sollten auch rechtzeitig eingefahren werden.

Auch Zertrümmerungsschäden durch Hagel werden durch die Sturmversicherung übernommen. Aber nur, wenn sie Auswirkungen auf die Brauchbarkeit, Funktionsfähigkeit oder Nutzungsdauer der betroffenen Sachen haben. Bei Schäden durch Sturm oder Hagel gibt es normalerweise volle Deckung durch die Versicherung.

Liegt eine rein optische Beeinträchtigung durch Hagel vor – auch bei Rollläden oder Fensterbänken – , hängt es vom gewählten Versicherungsprodukt ab, ob und in welchem Ausmaß es Leistungen gibt. Meist liegen hier die angebotenen Zusatzdeckungen zwischen 1.500 und 10.000 Euro.

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Regen und Hochwasser

Die meisten Haushalts- und Eigenheimversicherungen bieten bei folgenden Wetterereignissen Produkte mit begrenzter Deckung an (zwischen 4.000 und 10.000 Euro): Bei Schäden aus witterungsbedingten Niederschlägen (Starkregen), Hochwasser, Überschwemmung oder Vermurung. 

Gegen einen Aufpreis können höhere Versicherungssummen vereinbart werden. In hochwassergefährdeten Gebieten kann es aber sein, dass man gar keine Deckung bekommt.

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Baum fällt um

Stürzt der eigene Baum oder ein Baum vom Nachbargrundstück bei einem Sturm auf das Gebäude, werden die Schäden inklusive Reparatur und Instandsetzung meistens von der Eigenheimversicherung übernommen. Hier gehören auch die Kosten für die Entsorgung oder den Abtransport des Baumes dazu.

Fällt der Baum hingegen auf ein angrenzendes Grundstück, wird der entstandene Schaden von der Eigenheimversicherung des Nachbarn übernommen. Die Haus- und Grundbesitzhaftpflicht zahlt nur dann, sofern notwendige und zumutbare Sicherheitsmaßnahmen unterlassen worden sind.

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Wenn die Versicherung nicht zahlt

In diesem Fall sollte man sich rechtlich beraten lassen. Man kann sich auch an die Versicherungsexperten der AK wenden. Die zuständigen Mitarbeiter prüfen die Vertragsunterlagen, beraten über mögliche Ansprüche und intervenieren bei der Versicherung.

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