Coronavirus
Über Corona-Regeln geschimpft – Uni feuert Mitarbeiteri
Die Münchner LMU-Universität hat eine Mitarbeiterin gekündigt, nachdem diese ein wirres Video postete, in dem sie sich über die Corona-Regeln empörte.
Die Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) in München hat eine Mitarbeiterin vom Dienst freigestellt, nachdem diese ein wirres Video auf Instagram geteilt hatte, in dem sie sich u.a. über angebliche verpflichtende, kostenpflichtige PCR-Tests für nicht geimpfte Universitäts- und Krankenhausmitarbeiter empörte - eine Regelung, die es gar nicht gibt.
"Komplett geisteskrank"
In dem Video, welches derzeit in der sogenannten Querdenker-Szene viral läuft, rennt die Frau "heftig angepisst" durch den Sektionssaal und bezeichnete die angebliche Regelung als "komplett geisteskrank". Auch sei nur eine Minderheit – drei von 22 – der Toten in den Leichenschränken an den Folgen einer Coronainfektion gestorben, behauptet sie und fragt, ob man "alle dazu zwingen" wolle, sich impfen zu lassen.
Unter dem Namen "Paragraph 32" habe sie eine "Bewegung" gestartet, so die Frau. Medienberichten zufolge richtet sich diese offenbar gegen die Corona-Maßnahmen der Regierung.
Vorwürfe aus dem Video haltlos
Von Seiten der LMU heißt es nun, man habe "mit größtem Befremden" von dem Video erfahren und würde sich aufs Schärfste von dem Inhalt des Videos distanzieren. Gegen die betreffende Mitarbeiterin wurde ein Hausverbot ausgesprochen. "Eine fristlose Kündigung wird darüber hinaus auf den Weg gebracht. In der derzeitigen Lage kommt es auf die Umsicht und Rücksicht aller an, um kranken Menschen bestmöglich zu helfen und das stark belastete Personal im Gesundheitswesen zu unterstützen. Die Verbreitung von solchen Videos trägt dazu sicherlich nicht bei", lässt die Universität mitteilen.
Nach dem österreichischen Vorbild wird auch bei unserem deutschen Nachbarn aktuell eine Allgemeine Impfpflicht heftig diskutiert, die von der Frau angesprochene Regelung existiert jedoch nicht. Es gebe "aktuell keine bundes- oder landesrechtliche Regelung, die eine PCR-Testpflicht für Krankenhausbeschäftigte sowie eine diesbezügliche Kostentragung durch die Beschäftigten vorsieht", teilte ein Sprecher des Bayerischen Gesundheitsministeriums dem "Spiegel" mit.