Coronavirus

Ungeimpfte dürfen ab 12. Februar wieder zum Friseur

Bereits am 12. Februar (Samstag) werden in Österreich weitere Corona-Maßnahmen gelockert – Ungeimpfte dürfen sich freuen.

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Auch Ungeimpfte dürfen wieder zum Friseur – allerdings mit einem Test!
Auch Ungeimpfte dürfen wieder zum Friseur – allerdings mit einem Test!
iStockphoto/ Symbolbild

Österreich befindet sich im Moment am Höhepunkt der Omikron-Welle, alleine am heutigen Dienstag wurden mehr als 27.000 neue Corona-Fälle vermeldet. Trotz der hohen Zahl an Neuinfektionen ist die Lage auf den Intensivstationen in den Spitälern im Vergleich zu vorherigen Wellen aber überschaubar.

Die stabile berechenbare Situation in den Spitälern ermöglicht es, ab 12. Februar, die bereits angekündigten sowie weitere Öffnungsschritte in fast allen Bereichen des täglichen Lebens vorzunehmen. Konkret bedeutet das: im allgemeinen Handel fällt die 2G-Regel. Es gilt nur noch eine FFP2-Pflicht.

3G-Regel bei Friseur

Wie "Heute" am Dienstag erfuhr, gilt diese Regelung auch für Museen, Kunsthallen, Bibliotheken etc. Die 2G-Regel (Geimpft und Genesen) ist Geschichte, man muss in diesen Bereichen nur noch eine FFP2-Maske tragen.

Neu ist laut "Heute"-Infos: Auch bei körpernahen Dienstleistungen entfällt die 2G-Regel! Bedeutet: Ungeimpfte dürfen ab 12. Februar wieder zum Friseur. Es gilt 3G und eine FFP2-Maske – Personen, die nicht gegen das Coronavirus geimpft sind, brauchen also einen negativen Corona-Test.

"Wir halten, was wir versprochen haben"

Bundeskanzler Karl Nehammer: "Wir halten, was wir versprochen haben. Die nächsten Öffnungsschritte finden ab 12. Februar statt. Sie bringen wesentliche Erleichterungen, die der epidemiologischen Lage angemessen sind. Alle Daten und Zahlen der letzten Wochen zeigen uns: Omikron stellt im Gegensatz zu vorherigen Corona-Wellen derzeit keine akute Bedrohung für unser Gesundheitssystem dar."

Und weiter: "Die Entwicklung auf Normal- und Intensivstationen ist stabil und ist keine Überforderung der medizinischen Kapazitäten. An all jene, die gerade die Semesterferien mit ihren Kindern für Freizeitaktivitäten nutzen, richte ich dennoch einen Appell zur Vorsicht: Tragen Sie Ihre FFP2- Maske nicht nur dort, wo sie ohnehin vorgeschrieben ist, sondern auch dann, wenn Sie unter vielen Menschen sind. Und falls Sie es noch nicht getan haben: Lassen Sie sich impfen!"

Kanzler Karl Nehammer
Kanzler Karl Nehammer
HANS PUNZ / APA / picturedesk.com
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