Star-Anwalt vertritt Opfer

Übergriffe in Freibad – das droht nun den Verdächtigen

Die Familie von einem der belästigten Kinder im Freibad Traiskirchen rief Anwalt Florian Höllwarth zu Hilfe. Der gab Einblick in die Causa.

Niederösterreich Heute
Übergriffe in Freibad – das droht nun den Verdächtigen
Verteidiger Florian Höllwarth vertritt eine betroffene Familie. Sollte es zu einem Gerichtsprozess kommen, kann eine Verurteilung zu einer Abschiebung führen.
Daniel Schreiner, Thomas Lenger

Die sexuelle Belästigung durch zwei Afghanen (29 und 30 Jahre) im Freibad Traiskirchen sorgt weiter für Aufregung. Sechs Minderjährige waren betroffen, eine der Familien nahm sich - wie berichtet - Anwalt Florian Höllwarth zu Hilfe - mehr dazu hier. Die beiden Tatverdächtigen sitzen in U-Haft. Es gilt die Unschuldsvermutung.

"Strafrahmen bis zu fünf Jahre"

"Ich warte auf den Akt", sagte der erfahrene Jurist Montagfrüh. Davor hatte er eingehend mit der Familie gesprochen: "Ermittelt wird wegen sexuellen Missbrauchs von Unmündigen." Der Strafrahmen, sollte es zu einer gerichtlichen Verurteilung kommen: zwischen sechs Monaten und fünf Jahren Haft.

Freibad in Traiskirchen

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    Das Freibad in Traiskirchen
    Das Freibad in Traiskirchen
    Thomas Lenger

    "War betrunken"

    Zusätzlich sollen die beiden Tatverdächtige angegeben haben, im Freibad betrunken gewesen zu sein. Das hätte Erinnerungslücken nach sich gezogen - einer der beiden hätte sogar angegeben, dass er im Bad geglaubt habe, die Polizei hole ihn ab, weil er betrunken war.

    Verurteilung hängt mit Abschiebung zusammen

    Höllwarth betonte, dass "eine Verurteilung auch zu einer Abschiebung führen könne." Genauere Auskunft darüber erteilte auf Anfrage das Innenministerium: "Werden Fremde in Österreich straffällig, wird dies in jedem Verfahrensstatus umgehend berücksichtigt." Straffälligkeit würde bei einem laufenden Asylverfahren in die Entscheidungen des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) miteinfließen.

    Aberkennungsverfahren unverzüglich eingeleitet

    Bei Asyl- oder subsidiär Schutzberechtigten leitet das BFA in diesem Fall unverzüglich ein Aberkennungsverfahren ein. Eine tatsächliche Aberkennung wegen Straffälligkeit kann jedoch erst bei Vorliegen einer rechtskräftigen Verurteilung wegen eines Verbrechens (bei subsidiärem Schutz) oder wegen eines besonders schweren Verbrechens (bei Asyl) erfolgen - also Handlungen mit einem Strafrahmen von über drei Jahren.

    44 Prozent aller Abgeschobenen verurteilt

    Insgesamt sind rund 44 Prozent der von Jänner bis Mai 2024zwangsweise außer Landes gebrachten 2.932 Personen zumindest einmal strafrechtlich verurteilt worden - unter anderem wegen Sexualdelikten. Eine detaillierte statistische Auswertung nach Delikten erfolge jedoch nicht.

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