Österreich
Übereifriger Polizist ermittelte auf eigene Faust
Ein burgenländischer Polizist ist am Donnerstag vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs freigesprochen worden. Ihm war vorgeworfen worden, wegen möglicher Scheinanmeldungen ungarischer Schüler Daten aus dem Zentralen Melderegister (ZMR) abgefragt zu haben, obwohl er selbst befangen war. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Beamte hatte laut Staatsanwaltschaft im Jahr 2011 bei einem Elternabend in der Volksschule in einer südburgenländischen Gemeinde von möglichen Scheinanmeldungen ungarischer Schüler gehört. Daraufhin habe er einen Kollegen mit der Abfrage von Personendaten aus dem ZMR beauftragt. Informationen aus diesen Abfragen seien laut Anklage auch in einem später an mehrere Hundert Haushalte versandten Brief enthalten gewesen. Die Ausdrucke der Abfragen seien zudem später vernichtet worden, anstatt sie an die ermittelnde Behörde weiterzugeben.
"Musste einschreiten"
Der Angeklagte beteuerte im Prozess seine Unschuld: Bei einem Meldevergehen handle es sich um ein Offizialdelikt, er habe einschreiten müssen. Um nicht den Anschein der Befangenheit aufkommen zu lassen - ein Sohn des Polizisten ging in die betroffene Volksschule - habe er einen Kollegen mit den Anfragen beauftragt.
Nach Rücksprache bei der Bezirkshauptmannschaft habe er angenommen, dass seine Polizeiinspektion mit den weiteren Erhebungen beauftragt werde, schilderte der Beamte. Als ihm mitgeteilt wurde, dass dies nicht der Fall sei, wurden die abgefragten Daten geschreddert.
Im Zweifel für den Angeklagten
Das Gericht sprach den Angeklagten im Zweifel frei: Weder die Wissentlichkeit des Missbrauchs noch ein Schädigungsvorsatz seien mit Sicherheit nachweisbar gewesen, begründete die Richterin die Entscheidung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig: Der Staatsanwalt kündigte Nichtigkeitsbeschwerde an.