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Überbuchte Flüge: Das können Sie tun

Heute Redaktion
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Bild: Fotolia.com

Das Flugticket in der Tasche gilt abgesehen von Flugannullierungen und Verspätungen als sicherer Schlüssel zum Verreisen. Ist das Flugzeug überbucht, gibt es manchmal für Fluggäste trotzdem keinen Platz mehr an Bord. "Heute.at" erklärt, wie man das am besten verhindern kann und welche Rechte Reisende haben.

Das Flugticket in der Tasche gilt abgesehen von Reisende haben.

"Heute"-Leser Stefan Papp berichtete am Donnerstag von einem AUA-Flug von Schwechat nach Jerewan. Wie er berichtete, war der Flug derart überbucht, dass etwa ein Dutzend Passagiere auf Flüge der Airline Aeroflot umgebucht werden musste. Und das obwohl bereits eine Reisegruppe mit der Zahlung von 400 Euro überzeugt wurde, auf den Flug zu verzichten.

Es handelt sich um keinen Einzelfall, denn alle Fluglinien kalkulieren mehr Fluggäste ein, als wirklich an Bord passen. Grund ist die No-Show-Rate, also die Anzahl der nicht zum Flug erscheinenden Passagiere. Das sind oft Geschäftsleute in der Business Class und Reisende der First Class, deren teure Tickets flexible Umbuchungen ermöglichen, wenn etwa eine Geschäftsreise länger als geplant dauert. Auch Reisebüros mit größeren Kontingenten geben häufig Tickets zurück.

Flugzeuge um 10 bis 15 Prozent überbucht

Um kein Geld zu verschenken, werden Flüge je nach der durchschnittlichen No-Show-Rate, Wochentag und anderen Faktoren überbucht, etwa um 10 bis 15 Prozent. Das können je nach Größe des Fluges einige Dutzend Fluggäste sein. Oft geht die Rechnung auf, und es passen alle Reisenden auf das Flugzeug, manchmal muss Reisenden aber der Zugang zur Maschine verwehrt werden.

Der beste Schutz für Reisende ist, vor Flügen rechtzeitig einzuchecken, entweder online von zuhause aus oder rechtzeitig am Flughafen. Denn mit der Bordkarte in der Hand müssen Sie an Bord gelassen werden, es sei denn, Sie verzichten gegen eine Zahlung seitens der Fluglinie freiwillig.

Entschädigung und Ersatzbeförderung

Falls es doch einmal passiert, steht Ihnen eine Entschädigung in der Höhe von 250 bis 600 Euro zu. Fluggäste haben außerdem rechtlichen Anspruch auf eine Ersatzbeförderung. Wenn die Verspätung durch das Umbuchen auf einen anderen Flug - oft einer anderen Fluglinie - gering ist, halbiert sich der Anspruch auf die Entschädigung.

Für Fluglinien hat es sich als ökonomischer erwiesen, Entschädigungszahlungen zu leisten als mit leeren Sesseln zu fliegen.