Wirtschaft
Über 1 Mio. Österreicher in Kurzarbeit oder gekündig...
Fünf Milliarden Euro stehen vom Staat her für die Corona-Kurzarbeit zur Verfügung. Trotzdem sind viele arbeitslos. Von beidem betroffen: Mehr als eine Million Menschen.
Mehr als eine Million Menschen im Land sind durch Corona entweder arbeitslos oder von ihrem Chef in Kurzarbeit geschickt worden. Die ursprünglich angekündigten Mittel für die Kurzarbeit wurden von der Regierung von 400 Mio. Euro auf fünf Milliarden Euro aufgestockt.
600.000 in Kurzarbeit
Am Dienstag waren in Österreich genau 608.607 Menschen in Kurzarbeit. Diese Zahl ist innerhalb einer Woche um 200.000 angestiegen. Und es werden noch mehr werden: Denn viele Kurzarbeitsanträge sind noch nicht offiziell bewilligt.
Zu dieser Zahl kommen noch die 562.522 Arbeitslosen hinzu - macht insgesamt fast 1,2 Millionen Menschen, deren Arbeits- und Einkommenssituation sich durch die Krise zum Schlechteren verändert hat.
Nicht mehr so rückwirkend
Das ist auch statistisch keine Kleinigkeit mehr. Die mehr als 1,2 Mio. Betroffenen machen ein Drittel aller Beschäftigten im Land aus. Das sind 3,78 Millionen (mit Stand Februar 2020).
Bei der Kurzarbeit ändert sich in Zukunft etwas, wie Arbeitsministerin Christine Aschbacher (ÖVP) mitteilt. Anträge, die ab 21. April gestellt werden, können nur noch rückwirken bis zum 1. April. Davor war das bis 1. März möglich.
Handel beantragte am meisten
Auch eine Aufstellung nach Branchen ist mittlerweile bekannt, wie die "Presse" berichtet. Die meisten Anträge auf Kurzarbeit kamen aus dem Handel (23 Prozent).
Danach folgen das Gastgewerbe/Hotelbranche mit 12 Prozent und die Bauwirtschaft mit 11 Prozent.
Arbeiterkammer warnt
Die Arbeiterkammer (AK) warnt angesichts dieser Statistiken einmal mehr vor Betrug bei der Kurzarbeit. Man habe das Problem am Schirm, heißt es, aber noch keine konkreten Verdachtsfälle. Genau hingeschaut wird allemal.
Viele Arbeitnehmer melden sich dieser Tage bei ihrer AK, weil sie den Verdacht hegen, dass die Kurzarbeit missbraucht werden könnte. Zum Beispiel illegal: Sich nach vier Stunden "ausstempeln" und dennoch weiterarbeiten müssen.
Wirtschaftskammer-Generalsekretär Karlheinz Kopf weist in diesem Zusammenhang allerdings auf den dreimonatigen Durchrechnungszeitraum hin. Erst am Ende kann man also feststellen, ob ein Arbeitnehmer in diesen drei Monaten "zu viel" gearbeitet hat.