Nach Ankunft in Österreich

U-Haft über zurückgeholte IS-Anhängerin aus verhängt

Evelyn T. ist eine von zwei IS-Anhängerinnen, die am Wochenende nach Österreich heimgekehrt sind. Mittlerweile befindet sie sich in Untersuchungshaft.
Michael Rauhofer-Redl
03.03.2025, 21:35

Am Samstag wurde ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Herbst 2024 umgesetzt. Dieses urteilte, dass zwei IS-Anhängerinnen samt ihren Kindern nach Österreich zurückgeholt werden müssen. Am Abend setzte die Maschine eines Linienflugs aus dem Irak am Flughafen in Wien-Schwechat auf – "Heute" berichtete.

Bei den beiden Frauen handelt es sich um Maria G. und Evelyn T. Während erstgenannte das Flughafenareal als freie Person verlassen durfte, wurde T. noch an Ort und Stelle festgenommen. Am Montag wurde nun auch die Untersuchungshaft über die 26-jährige Frau verhängt. Die ehemalige Anhängerin der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) muss jetzt mindestens für 14 Tage in Gewahrsam bleiben.

U-Haft wegen Tatbegehungsgefahr

Seitens der Sprecherin des Wiener Landesgerichts für Strafsachen, Christina Salzborn, wurde die Tatbegehungsgefahr als Haftgrund aufgeführt.

Wie Verteidigerin Anna Mair am Montag der österreichischen Presseagentur APA mitteilte, hatte die Frau erst im Sommer des Vorjahres konsularischen Schutz beim Außenministerium beantragt. Die Juristin führte aus, dass sich ihre Mandantin "widerstandslos" festnehmen habe lassen.

Ihr siebenjähriger Sohn wurde noch am Flughafen der Wiener Kinder- und Jugendhilfe übergeben. Sprecherin Ingrid Pöschmann schildert gegenüber dem ORF-Radiosender Ö1 den Zustand des Buben. Das Kind sei natürlich "den Umständen entsprechend auch traurig, weil es nicht mehr bei der Mama sein kann". Jetzt werde alles unternommen, damit es sich wohlfühlt. Zur Stunde werde zudem noch geprüft, wo das Kind zukünftig wohnen kann.

Wie geht es mit dem Sohn weiter?

Laut Mair sei die Familie der Frau bereit, den Buben aufzunehmen. Diesbezüglich stehe man mit den zuständigen Stellen in Kontakt. Aus Sicht der Familie sei die Übergabe des Burschen in deren Obhut im Hinblick auf das Kindeswohl "dringend geboten", so die Juristin.

T. werde nun im Zuge der juristischen Aufarbeitung ihrer Historie die "Konsequenzen für ihre Handlungen als Jugendliche tragen". Zudem werde die heute 26-Jährige "sämtliche Auflagen erfüllen, heißt es.

Ermittlungen, aber keine Festnahme bei Maria G.

G. hingegen durfte das Flughafenareal als freie Frau verlassen. Laut Staatsanwaltschaft bestehe bei ihr nämlich weder Tatbegehungs- noch Fluchtgefahr. Es werde aber weiterhin gegen beide Frauen wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung ermittelt. Laut Außenministerium dürften sich nach der erfolgten Rückholung der beiden Frauen aktuell keine österreichischen Staatsbürger mehr in Syrien befinden.

{title && {title} } mrr, {title && {title} } 03.03.2025, 21:35
Es gibt neue Nachrichten auf Heute.atZur Startseite