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Trotz Verbots: Frau darf Kopftuch im Dienst tragen

Heute Redaktion
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Eine Kopftuchträgerin wehrte sich - mit Erfolg (Symbolbild).
Eine Kopftuchträgerin wehrte sich - mit Erfolg (Symbolbild).
Bild: Fotolia.com

Österreichische Lösung: Eine muslimische Mitarbeiterin am bfi Steiermark musste wegen des Verbots ihr Kopftuch ablegen. Nun darf sie es wieder tragen.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass dass Unternehmen ein Kopftuchverbot am Arbeitsplatz aussprechen dürfen. Genau dies hat das Berufsförderungsinstitut (bfi) Steiermark im März 2017 durchgesetzt, um religiöse Symbole am Arbeitsplatz zu verbieten.

Getroffen hatte der Schritt unter anderem eine muslimische Deutschtrainerin, die Kopftuchträgerin ist. Sie hätte ihr Kopftuch ablegen müssen, verweigerte dies jedoch und schaltete die Arbeiterkammer ein. Den Schritt begründete die Frau damit, dass das Ablegen des Kopftuchs "nicht in Frage" käme. Nun gibt es eine überraschende Wendung.

Verbot wird nicht sanktioniert

Die Frau darf ihr Kopftuch vorerst weiter im Dienst tragen. Die Dienstanweisung gilt aber weiterhin, sie werde nur nicht sanktioniert, heißt es von bfi-Chef Wilhelm Techt gegenüber dem "ORF". Heißt: Das Kopftuch ist zwar verboten, kann aber trotzdem getragen werden.

Die Arbeiterkammer arbeitet in der Zwischenzeit an einem Rechtsgutachten, das klären soll, ob ein Kopftuchverbot überhaupt gerechtfertigt ist. Aus der Arbeiterkammer heißt es, dass man Zweifel hat, dass das Tragen des Kopftuchs überhaupt verboten werden kann. (rfi)