Österreich-News

Treffen, Handel & Co – was alles noch verboten bleibt

Die Osterruhe geht in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland weiter. "Heute" zeigt, was das bedeutet, was du bis 18. April darfst – und was nicht.

Rene Findenig
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Der Osterlockdown geht im Osten Österreichs weiter. Damit bleiben auch Treffen nur eingeschränkt möglich.
Der Osterlockdown geht im Osten Österreichs weiter. Damit bleiben auch Treffen nur eingeschränkt möglich.
Clemens Fabry / Die Presse / picturedesk.com

Schon länger wurde darüber spekuliert, seit Dienstag ist es fix: Der seit dem Gründonnerstag im Osten geltende "harte" Lockdown wird in Wien, in Niederösterreich und im Burgenland bis zum 18. April verlängert. Damit heißt es weiter Warten auf Öffnungsschritte. Alle Geschäfte bleiben in der gesamten Ostregion – abgesehen vom Lebensmittelhandel und einigen wenigen weiteren Ausnahmen – noch bis mindestens zum Stichtag geschlossen.

Zudem gelten weiterhin rund um die Uhr Ausgangsbeschränkungen, mit den bekannten Ausnahmen. Bei Zusammenkünften im Freien sowie in geschlossenen Räumen gilt weiterhin die "1+1-Regel": Ein Haushalt darf sich mit maximal einer Einzelperson treffen, wobei es sich bei der Person um eine/m Angehörige/n oder eine enge Bezugsperson handeln muss. Fahrten zum Nebenwohnsitz sind erlaubt, ganztägige Besuche bei Freunden und Bekannten aber nicht.

Nächtliche Ausgangsbeschränkungen verlängert

Auch die "Erbringung körpernaher Dienstleistungen" ist untersagt, Friseure und Co. bleiben damit ebenso bis zum 18. April im Osten Österreichs geschlossen. Eine gemeinsame Sportausübung während des harten Lockdowns ist zudem nur mit Personen aus dem gleichen Haushalt oder einzelnen engsten Bezugspersonen oder Familienangehörigen erlaubt. In Alten- und Pflegeheimen gilt österreichweit: vier Besuche pro Woche mit jeweils zwei Besuchern.

Die in ganz Österreich geltenden nächtlichen Ausgangsbeschränkungen von 20 Uhr bis 6 Uhr wurden vorerst um weitere sechs Tage bis 16. April verlängert. Die Regelungen für die Gastronomie bleiben unverändert: keine Konsumation vor Ort, Abholung von 6 bis 19 Uhr möglich, Lieferung 24/7. Click & Collect ist für alle Geschäfte möglich. Die Warenübergabe muss im Freien erfolgen.

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    ALEX WROBLEWSKI / AFP / picturedesk.com