Ausstempeln fürs WC
Toiletten-Pause in der Arbeit? Das gilt in Österreich
Ein Gerichtsurteil in der Schweiz sorgt für Wirbel. WC-Besuche zählen demnach nicht zur Arbeitszeit. In Österreich sieht die Lage anders aus.
Ein Schweizer Uhrenhersteller sorgte jüngst für Aufsehen, als er von seinen Angestellten verlangte, während ihrer WC-Besuche auszustempeln. Im Klartext: Zeit am Klo wird von der Arbeitszeit abgezogen. Ein Arbeitsgericht in der Schweiz stimmte dem zu. Ist ein solches Urteil auch in Österreich rechtlich anwendbar?
"Nein", betonen Birgit Kronberger und Rainer Kraft vom "Vorlagenportal". In Österreich seien Toilettenpausen als Teil der Arbeitszeit geschützt, sofern sie in einem angemessenen Rahmen bleiben.
Klogehen ist ein Grundbedürfnis
Laut dem Obersten Gerichtshof (OGH) gehören Toilettengänge, die üblicherweise weder besonders häufig noch lange dauern, zur bezahlten Arbeitszeit und können nicht als zusätzliche unbezahlte Pausen qualifiziert werden.
Dieses Urteil stamme zwar aus einem sozialrechtlichen Fall, ließe sich aber in seiner "Kernbotschaft" auf das Arbeitsrecht übertragen. Toilettenbesuche seien demnach ein menschliches Grundbedürfnis, das Arbeitnehmern nicht verwehrt werden dürfe, klären die Experten auf.
Aufs WC nur in der Pause?
In Österreich gilt: Gewöhnliche Verhaltensweisen wie gelegentliche Toilettengänge oder auch kurze gesundheitlich bedingte Pausen (z.B. bei Übelkeit oder Hustenanfällen) gehören zur Arbeitszeit. Eine Einschränkung dieser notwendigen Pausen durch den Arbeitgeber ist unzulässig. Arbeitnehmer können daher nicht auf ihre Freizeit oder reguläre Pausen verwiesen werden, um solche Bedürfnisse zu erfüllen.
Konsequenzen bei Missbrauch
Sollte ein Arbeitnehmer Toilettenpausen missbräuchlich nutzen, etwa für längere Privatgespräche oder Rauchpausen, kann der Arbeitgeber nachweisbar dagegen vorgehen. Hierzu sind arbeitsrechtliche Maßnahmen wie Verwarnungen oder in schwerwiegenden Fällen sogar Lohnabzüge denkbar – vorausgesetzt, es gibt klare Beweise.
Ein weiterer Punkt ist die Unfallversicherung: Verletzt sich ein Arbeitnehmer auf dem Weg zur Toilette oder während des Toilettengangs, gilt dies in Österreich als Arbeitsunfall und steht damit unter dem gesetzlichen Unfallversicherungsschutz. Das Gesetz betrachtet solche Wege und Pausen als "Befriedigung lebensnotwendiger Bedürfnisse."
Die Bilder des Tages
Auf den Punkt gebracht
- Ein Schweizer Uhrenhersteller sorgte für Aufsehen, als er von seinen Angestellten verlangte, während WC-Besuchen auszustempeln, was ein Schweizer Arbeitsgericht bestätigte
- In Österreich hingegen sind Toilettenpausen als Teil der Arbeitszeit geschützt und dürfen nicht als unbezahlte Pausen qualifiziert werden, solange sie in einem angemessenen Rahmen bleiben, da sie als menschliches Grundbedürfnis gelten