Im Fall jenes Soldaten, der in der Türkkaserne von Spittal an der Drau durch einen Schuss aus der Waffe eines Kameraden getötet wurde, wurde nun Mordanklage erhoben. Wie die zuständige Staatsanwaltschaft aus Klagenfurt am Montag via Presseaussendung bekanntgab, wird sich der tatverdächtige Wachsoldat bald vor Gericht verantworten müssen.
"Aufgrund der vorliegenden Beweisergebnisse geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der Angeklagte im Zuge des Gespräches mit dem Opfer P. seine Dienstwaffe aus dem Holster nahm und den Abzug betätigte", heißt es in der Mitteilung,
Das Projektil durchdrang die Brust und Lunge des Opfers und trat im Rückenbereich wieder aus. Das Opfer verstarb schließlich am hohen Blutverlust, der auf den Lungendurchschuss zurückzuführen war.
Das Motiv für die Tat konnte laut Staatsanwaltschaft bis dato nicht ermittelt werden. Der Angeklagte befindet sich nach wie vor in Untersuchungshaft. In den bisherigen Vernehmungen sprach er stets von einem Unfall. Auch sein Verteidiger geht nach wie vor von einem tragischen Unfall aus. Es gilt die Unschuldsvermutung.