33-Jährige erfroren

Todesdrama am Glockner – Polizei bricht ihr Schweigen

Gegen den Begleiter der verstorbenen Alpinisten wird wegen fahrlässiger Tötung ermittelt. Jetzt hat die Polizei neue Details bekanntgegeben.
Newsdesk Heute
25.02.2025, 18:35

Das Todesdrama am Großglockner wühlte vor einem knappen Monat ganz Österreich auf. Wie berichtet, war einer 33-jährigen Österreicherin bei einer alpinen Hochtour mit ihrem Freund (36) während extrem widriger Bedingungen knapp unterhalb des Gipfels die Kraft ausgegangen.

Der 36-Jährige ließ sie daraufhin mitten in der Nacht an der eisigen Bergflanke zurück, um Hilfe zu holen. "Da war ihr Schicksal besiegelt", ordnete der Glockner-Experte und Bergführer Peter Suntinger später gegenüber der "Kleinen Zeitung" die Entscheidung des Mannes ein. Sie alleine zu lassen, war das "Todesurteil" für die 33-Jährige gewesen.

Die alarmierten Bergretter, die sie nach einem gefährliche Auf- und Abstieg Stunden später erreichten, konnten nur noch ihren Tod feststellen. Sie war lange davor erfroren.

Begleiter bekennt sich "nicht schuldig"

Gegen den Alpinisten wurden infolge Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung eingeleitet. Kurt Jelinek, Rechtsanwalt des Beschuldigten, betonte gegenüber den "Salzburger Nachrichten", seinem Mandanten tue der Vorfall "unendlich leid", er sei "tief traurig". Aber: In strafrechtlicher Hinsicht werde sich der 36-Jährige nicht schuldig bekennen.

Gleichzeitig verhängte die Polizei rund eine Woche nach dem Unglück einen Informationsstopp. "Alles, was nun weiter an Erkenntnissen aufkommt, ist nicht mehr für die Öffentlichkeit bestimmt", erklärte der Tiroler Polizeisprecher Christian Viehweider damals. Das gelte sowohl für neue Ermittlungserkenntnisse als auch für die Einvernahmen des 36-Jährigen.

Polizei bestätigt: "Aussage verweigert"

Jetzt, Ende Februar, bricht die Exekutive dieses Schweigen! "Wir können bestätigen, dass der Mann vorerst keine Aussage gemacht, sie also uns gegenüber verweigert hat", so Stefan Eder, ebenfalls Polizeisprecher, gegenüber der "Kleinen Zeitung".

Gleichzeitig wird betont, dass dies nicht so bleiben müsse: "Der 36-Jährige wird von einem Rechtsanwalt vertreten und es ist noch möglich, dass von dieser Seite eine schriftliche Stellungnahme übermittelt wird." Zwar seien "gewisse Fristen" einzuhalten, dazu wolle man aber keine weiteren Angaben machen.

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 25.02.2025, 20:58, 25.02.2025, 18:35
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