Österreich
Tochter (9) begrapscht, Vater verprügelt Verdächtigen
Der 37-Jährige erkannte in dem vermeintlichen Belästiger seiner Tochter einen Bekannten. Weil er ihn attackierte, musste er nun vor Gericht.
Am 8. Dezember vergangenen Jahres erzählte eine Neunjährige ihrem Vater (37), dass ihr ein Mann im Drogeriemarkt eines Einkaufszentrums in Kufstein (T) zwischen die Beine gegriffen hatte. Die Familie erstattete daraufhin Anzeige bei der Polizei und berichtete von einem Überwachungsvideo, auf dem der Täter zu sehen sei.
Die Beamten sichteten daraufhin gemeinsam mit der Familie das Video, berichtet die "Tiroler Tageszeitung" (TT). Darauf war der Übergriff und die Reaktion des geschockten Mädchens deutlich sichtbar. Der Vater wiederum glaubte den Verdächtigen als einen flüchtigen Bekannten identifiziert zu haben.
Mehrere Schläge in der Tiefgarage
Der Tiroler rief den vermeintlichen Belästiger (39) daraufhin an und schlug ein Treffen in einer Tiefgarage vor. Dort zeigte er dem 39-Jährigen ein Handy-Foto aus dem Überwachungsvideo und fragte ihn, ob er dieser Mann sei. Als der Verdächtige bejahte, schlug er den angeblichen Grapscher fünf- bis zehnmal, auch mit der Faust.
Gegen 20 Uhr rief der Vater dann die Polizei: "Wenn ihr nicht sofort herkommt, bring ich den um!", meinte er laut "TT" zornig. Die Beamten beruhigten den aufgebrachten 37-Jährigen und fuhren zur Tiefgarage – dort waren allerdings nur mehr Zeugen vor Ort. In seiner rasenden Wut hatte der Tiroler den Verdächtigen ins Auto gezerrt, war selbst zur Polizeiinspektion gefahren und schlug dem Mann dort erneut ins Gesicht.
„"Ich hatte einen Nasenbeinbruch und die Zahnprothese ist mir heraus. Schmerzensgeld will ich aber keines – schließlich war ja alles ein Missverständnis!" - Opfer“
Aufgrund der Attacken musste sich der Vater nun vor dem Landesgericht Innsbruck wegen Körperverletzung, Nötigung und Sachbeschädigung verantworten. "Ich hatte einen Nasenbeinbruch und die Zahnprothese ist mir heraus. Schmerzensgeld will ich aber keines – schließlich war ja alles ein Missverständnis!", erklärte der vermeintliche Belästiger, für den die Unschuldsvermutung gilt.
Der angeklagte Vater zeigte sich vor Gericht umfassend geständig. "Selbstjustiz ist natürlich niemals gerechtfertigt. Aber aufgrund der speziellen Situation muss man vielleicht ein gewisses Verständnis aufbringen, wenn da ein Vater rot sieht!", meinte sein Verteidiger Markus Abwerzger.
1.440 Euro Geldstrafe für Vater
Richter Reinhard Santeler verurteilte den zweifach Vorbestraften zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.440 Euro: "Auch mildernd war ein gewisses Verständnis, dass ein Familienvater nicht erfreut ist, wenn seine Tochter auf diese Weise in Kontakt mit einem Fremden kommt. So etwas rechtfertigt Selbstjustiz natürlich in keiner Weise, es handelte sich jedoch um Taten in teils nachvollziehbarer Gemütsbewegung", begründete Santeler sein Urteil. Im Mai muss sich dann der 39-Jährige wegen sexueller Belästigung vor dem Bezirksgericht verantworten.