Tierisch gelogen?
Tierschützer bezweifeln "Fangschuss" bei Jagdunfall
Der kürzliche Jagdunfall in der Steiermark, der zu Schussverletzungen eines Jägers führte, lässt Tierschützer zweifeln.
Am vergangenen Samstag gegen 11:00 Uhr vormittags kam es in der Steiermark zu einem – offenbar merkwürdigen – Zwischenfall im Rahmen einer Niederwildjagd ("Heute" berichtete). Ein 69-jähriger Jäger soll durch einen sogenannten "Fangschuss" nicht nur ein verletztes Reh, sondern auch einen jüngeren Gast-Jäger getroffen haben. Tierschützer von der Organisation Shifting Values aus Wien betrachten diesen Fall jedoch mehr als skeptisch.
Begriff "Fangschuss"
Der sogenannte "Fangschuss" bedeutet im Jägerjargon, eigentlich nichts anderes, als ein Tier schnellstmöglich und sicher mit einem Schuss von seinem Leid zu erlösen. Bei verletzten, oder auch angefahrenen Tieren ist dies beispielsweise oft der Fall – wichtig zu wissen ist hier allerdings, dass der Schuss aus nächster Entfernung abgegeben wird, um eben nichts dem Zufall zu überlassen.
Der "Fangschuss" in der Steiermark allerdings wurde laut Aussage des 69-jährigen Täters aus mehr als 20 Metern Entfernung abgegeben, wodurch Teile der Schrotmunition auch den Jungjäger getroffen hatten.
„Eine Entfernung von 20 Metern spricht klar dagegen, dass es sich um einen Fangschuss handelte und mit Schrotflinten darf in der Steiermark nicht auf Rehe geschossen werden.“
Reine Schutzbehauptung?
Immer wieder landen Jäger im Visier der Tierschützer und sehr oft leider auch begründet. Im Fall aus der Steiermark geht man sogar so weit und glaubt an eine interne Verschwörung, um die Wahrheit zu verschleiern. Was war denn mit dem Reh passiert? War es irrtümlich angeschossen oder sogar von einem der vielen Jagdhunde, die bei einer Treibjagd eingesetzt werden, angefallen und verwundet worden?
„Dass das sich in diesem Fall um einen Fangschuss gehandelt habe, kann also auch eine reine Schutzbehauptung sein, um zu rechtfertigen, warum man mit Schrot auf ein Reh geschossen hat, oder um zu verschleiern, dass ein Jagdhund ein Reh angefallen hat.“
Verletzungen an der Tagesordnung
Nicht nur Tierschützer sind freilich daran interessiert, dass die Jagd insgesamt "sicherer" werden sollte, denn Unfälle sind keine sporadischen Einzelfälle. Hier nur ein paar Auszüge von diversen Medien-Berichten, doch die Dunkelziffer soll weitaus höher sein:
4.11.2023: In Eggerding (Bezirk Schärding) trifft ein Jäger bei der Hasenjagd einen Kollegen, der verletzt ins Krankenhaus geflogen werden muss.
12.11.2022: Im Weinviertel wird bei einer Wildschweinjagd ein 47-jähriger Jäger von einem seiner Kollegen angeschossen und erleidet schwere Verletzungen im Beckenbereich.
22.10.2022: In Ilztal (Bezirk Weiz) wird ein 34-Jähriger bei einer Treibjagd auf Hasen am Kopf getroffen und im Bereich des Auges verletzt. Er muss mit dem Hubschrauber ins Krankenhaus gebracht werden.
21.09.2022: Bei einer Jagd auf Enten im Bezirk Eferding trifft ein Jäger einen anderen am Auge.
Das Volksbegehren "Für ein Bundesjagdgesetz" hat 14 Grundsätze formuliert, die in einem Bundesjagdgesetz verwirklicht werden sollen:
HIER KANN MAN NACHLESEN: KLICK!
Die Initiative aus AG Wildtiere, Ökologischem Jagdverband, Tierschutz Austria und Verein gegen Tierfabriken wirbt derzeit um Unterstützungserklärungen für das Volksbegehren, die alle in Österreich wahlberechtigten Personen auf jedem beliebigen Bezirks- oder Gemeindeamt sowie rund um die Uhr online mittels Handysignatur leisten können.
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Auf den Punkt gebracht
- Der kürzliche Jagdunfall in der Steiermark, bei dem ein 69-jähriger Jäger durch einen "Fangschuss" versehentlich einen jüngeren Gast-Jäger verletzte, wird von Tierschützern der Organisation Shifting Values aus Wien stark bezweifelt.
- Sie vermuten eine interne Verschwörung, um die Wahrheit zu verschleiern, und kritisieren die Sicherheit bei Jagden, da solche Unfälle keine Einzelfälle sind.