Österreich
So funktioniert die neue Maulkorbpflicht in Wien
Die Wiener Stadtregierung novelliert das Tierhaltegesetz. Was Sie als Halter jetzt wissen müssen.
Tierschutzstadträtin Ulli Sima (SPÖ) hat am Mittwochvormittag gemeinsam mit Polizeipräsident Gerhard Pürstl eine Novelle des Wiener Tierhaltegesetzes präsentiert. Ziel des Maßnahmenpakets, das noch heuer in Kraft treten soll, ist mehr Sicherheit – die Debatte war zuletzt durch den Tod eines Kleinkindes durch einen Hundebiss angefacht worden.
Das sind die wichtigsten Neuerungen, auf die sich Hundehalter einstellen müssen
Analog zur Straßenverkehrsordnung gilt für das Führen eines Listenhundes eine Alkoholgrenze von 0,5 Promille. Bei einem Verstoß beträgt die Mindeststrafe 1.000 Euro.
Listenhunde dürfen in Zukunft nur mit Maulkorb und an der Leine geführt werden. Ausnahmen sind umzäunte Hundezonen. Achtung: Auf Hundeauslaufzonen, die nicht umzäunt sind, gilt keine Ausnahme. Beim ersten Verstoß sind eine Mindeststrafe von 200 Euro und eine Sicherheitsschulung vorgesehen. Beim zweiten Verstoß wird der Hundeführerschein abgenommen, beim dritten der Hund.
Die Prüfung zum verpflichtenden Hundeführerschein wird schärfer gestaltet sein. Das gilt allen voran für den Praxisteil. Auch wird es eine Befristung des Hundeführerscheins geben. Nach zwei Jahren muss die Prüfung erneut abgelegt werden.
Nicht nur die Besitzer von Listenhunden müssen die Püfung zum Hundeführerschein ablegen. Auch Halter von anderen Hunden, die bereits einen Menschen gebissen haben, werden zu einem Training verpflichtet.
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(red)