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Ticket zu spät entwertet – 135 Euro Strafe für Wienerin

Obwohl die Wienerin Sandra B. einen Fahrschein hatte, kassierte sie von einem ÖBB-Kontrolleur eine Strafe in der Höhe von 135 Euro.

Rhea Schlager
Die Wienerin konnte den Kontrolleur nicht von ihrem eigentlichen Vorhaben überzeugen.
Die Wienerin konnte den Kontrolleur nicht von ihrem eigentlichen Vorhaben überzeugen.
privat

Wer die öffentlichen Verkehrsmittel benutzt, muss auch einen Fahrschein entwerten. Doch manchmal kommt es vor, dass man darauf ganz einfach vergisst. Genau so ist es Sandra B. passiert, die nun eine Strafe in der Höhe von 135 Euro zahlen muss.

"Ich hatte einen wichtigen Termin und bin in Heiligenstadt zur S-Bahn gelaufen, um diese noch zu erwischen", erzählt die junge Wienerin im "Heute"-Gespräch. "Ich hab dadurch aber vergessen, meinen Fahrschein zu zwicken." Als sie auf ihren Fehler aufmerksam wurde, soll Sandra B. aber gleich in der nächsten Station vorgehabt haben, ihr Ticket zu entwerten. Dazu kam es dann aber nicht mehr.

Wienerin konnte Ticket nicht mehr zwicken

"Die Kontrolleure waren schon im Zug, bevor ich noch in Handelskai aussteigen konnte, um meinen Fahrschein zu zwicken um dann wieder weiterzufahren", erklärt die Wienerin. "Leider gibt es in der S-Bahn ja keinen Automaten zum Entwerten." Um einer Strafe zu entgehen, versuchte Sandra B. dem Kontrolleur zu erklären, wie es zu dem Vorfall kam. "Er glaubte mir aber nicht und war sehr unhöflich und provokant."

Inzwischen hat die Wienerin einen Einspruch eingelegt. "Ich empfinde das als eine Frechheit, da ich ja aussteigen wollte, um meinen Fahrschein zu entwerten, aber mir nicht mal die Möglichkeit dazu gegeben wurde", erklärt sie abschließend.

Gültigkeit nicht gegeben

"Grundsätzlich gilt, dass man öffentliche Verkehrsmittel nur mit gültigem Fahrschein betreten darf", erklärt Daniel Pinka, Pressesprecher von ÖBB, auf "Heute"-Nachfrage. Wichtig sei es nämlich, so Pinka weiter, dass alle Fahrgäste gleich behandelt werden und man deshalb bei den Regeln keine Ausnahmen machen kann.

"Ich bedauere diesen Fall sehr, allerdings muss die Gültigkeit des Fahrscheins bestehen und diese war hier leider nicht gegeben", erklärt der Pressesprecher abschließend. Denn dies sei auch eine Frage der Fairness.

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