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Cook-Pleite: Das müssen Urlauber jetzt wissen
Der älteste Reiseveranstalter der Welt ist pleite. Hunderttausende Touristen sind weltweit gestrandet. Als Kunde hat man aber Rechte, die man in Anspruch nehmen kann.
Weltweit sitzen nach der Pleite des britischen Reiseveranstalters Thomas Cook 600.000 Touristen fest. Auch Zehntausende Österreicher sollen betroffen sein.
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Wer sich auf einer bei Thomas Cook gebuchten Reise befindet oder eine gebucht hat, kann Ansprüche stellen, wie Peter Kolba vom Verbraucherschutzverein erklärt.
1. Gebuchte Reisen nicht mehr antreten
Auch die deutsche Cook-Tochter stellte nach eigenen Angaben auf Notgeschäftsführung um. Reisen am 23. und 24. September könnten nicht gewährleistet werden. Wer eine Reise gebucht hat, sollte diese nicht mehr antreten.
(Video: Das müssen Urlauber jetzt wissen)
2. Nicht stornieren!
Wer eine Reise bei Thomas Cook oder einem von dessen Tochterunternehmen gebucht hat, sollte seine Reise nicht stornieren. Die Insolvenz des Reiseveranstalters selbst berechtigt nämlich nicht zum Rücktritt vom Vertrag. "Stornierungen sind nur gegen die Zahlung der vertraglich vereinbarten Stornogebühr möglich", warnt Birgit Auner vom Konsumentenschutz der Arbeiterkammer.
Wer eine Anzahlung geleistet hat, ist nicht verpflichtet den Restbetrag zu zahlen, solange die Durchführung der Reise nicht sichergestellt ist. Sofern die Reise abgesagt wird, können Betroffene Ihre Anzahlung bzw. den Gesamtbetrag über den Abwickler (siehe Punkt 4) zurückverlangen.
3. Anrecht auf Heimbringung
Bei Pauschalreisen (z.B. Flug und Hotel gemeinsam gebucht) bzw. bei verbundenen Reiseleistungen hat man Anspruch darauf, ohne Kosten sicher wieder in die Heimat zurückbefördert zu werden.
Falls Hoteliers einen nicht abreisen lassen wollen, ohne zusätzliche Zahlungen zu leisten – wie dies einigen Thomas-Cook-Kunden in Tunesien bereits passiert ist – so hat man Anspruch darauf, diese Zahlungen von Versicherer refundiert zu bekommen.
4. Kontakt zum Abwickler
Thomas Cook hat in Österreich eine Zweigniederlassung, die auch gemäß der Resebürosicherungsverordnung gegen Insolvenz abgesichert ist.
Sollte es zu Problemen kommen, kann man sich an den Abwickler wenden: am besten per E-Mail an [email protected] bzw. [email protected] oder telefonisch unter +43-1-52503-0.
Die Postadresse des Abwicklers lautet:
AWP P&C S.A.
Pottendorfer Strasse 23-25
1120 Wien
Äußerst wichtig: Man muss seine Ansprüche binnen acht Wochen ab Eintritt der Insolvenz beim Abwickler anmelden.
5. Kontakt zum Außenamt
Wer im Ausland festsitzt sollte in jedem Fall das Außenamt kontaktieren.
Für allgemeine konsularische Anfragen: +43-1-90115-3775
Für Notfälle im Ausland: +43-1-90115-4411